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Sauerbrut in der Bündner Herrschaft

In Graubünden gibt es neue Fälle der extrem ansteckenden Bienenkrankheit Sauerbrut. Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit hat gleich vier Gemeinden zum Bienen-Sperrgebiet erklärt.

Südostschweiz
28.04.12 - 13:00 Uhr

Chur. – Die amtliche Publikation im «Amtsblatt des Kantons Graubünden» ist kurz und bündig: «Infolge Feststellung der Sauerbrut bei Bienen wird über das betroffene Gebiet die Bienensperre verhängt. Im Sperrgebiet ist jedes Anbieten, Verstellen, Ein- und Ausführen von Bienenvölkern, Schwärmen und Königinnen, Waben und Gerätschaften bis auf Weiteres untersagt.»

Das aktuelle Sperrgebiet umfasst in der Herrschaft die Gemeinden Malans, Maienfeld, Landquart und im Domleschg die Gemeinde Scharans. «Es gibt in diesen Gegenden Fälle von Sauerbrut», sagt der kantonale Bienenkommissär Heinrich Heusser.

Auch Imker übertragen Sauerbrut

Aber was ist Sauerbrut? Wie kommt die bakterielle Krankheit zu den Bienen? «Die Krankheit wird hauptsächlich durch Verflug, Räuberbienen, Bienenzukauf, verseuchte Waben und verseuchte Geräte übertragen», sagt Heusser. Aber auch Imker können sie durch den Austausch verseuchter Waben oder durch Verfütterung von infiziertem Honig übertragen.

Völker töten

Die Bekämpfung und Schadensbegrenzung der Sauerbrut ist nur möglich, wenn die Bienenkrankheit frühzeitig bei einer Brutkontrolle erkannt wird. Weil die Sauerbrut eine Tierseuche ist, sind die Imker verpflichtet, den Verdacht bei einem der 25 Bündner Bienenkommissäre oder dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit zu melden. «Wenn die Krankheit aber tatsächlich ausgebrochen ist, bleibt nichts anderes übrig, als die befallenen Völker zu töten», sagt Hitz. (hap)

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