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Ein Wolfabschuss ist ohne Strafe juristisch kaum möglich

Ein Landwirt in Österreich hat am Donnerstag ein Wolf abgeschossen, der in einen Schafstall eingedrungen war. Damit wird die Frage, ob es auch in der Schweiz einen straflosen unbewilligten Abschuss von Wölfen geben kann, wieder aktuell.

Südostschweiz
23.05.14 - 15:12 Uhr

Chur. – Juristische Abklärungen der Gruppe Wolf Schweiz zeigen, dass ein unbewilligter Abschuss eines Wolfes kaum straflos wäre. Bereits Anfang Jahr hatte ein pensionierter Aargauer Jurist darauf hingewiesen, dass Wölfe in der Nähe von Schafherden oder Siedlungen quasi von allen Personen straflos getötet werden könnten.

Zweifel an dieser nicht neuen These haben laut einer Mitteilung die Gruppe Wolf Schweiz (GWS) dazu veranlasst, den Sachverhalt juristisch zu prüfen. Dabei zeigte sich, dass in der Rechtssprechung der Gerichte ein Artikel, bei dem es sich um den «rechtfertigenden Notstand» handelt, durchaus gestützt wird. Damit kann die Abwehr von Gefahren an höherwertigen Rechtsgütern straffrei bleiben.

Gefahrenabwehr muss ausgeschöpft werden

Andererseits sind die Hürden für diese Straffreiheit sehr hoch und es müssen alle legalen Alternativen zur Gefahrenabwehr vollständig ausgeschöpft werden, auch im Vorfeld. Damit ist klar, dass auch Wölfe im Umfeld von Siedlungen oder Nutztieren vollen Schutz geniessen.

Entgegen verschiedenen Aussagen und Darstellungen gibt es eindeutig keinen Automatismus, welcher straflose Wolfsabschüsse ermöglicht. Die Tötung von Wölfen ohne Bewilligung bleibt im Grundsatz immer eine Straftat und nur im Einzelfall können Gerichte allenfalls von einer Bestrafung nach geltendem Recht gemäss Jagdgesetzgebung absehen.

Anfnag Jahr wurden in Graubünden zwei Wölfe geschossen («suedostschweiz.ch» berichtete). (so)

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