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Die Steuererklärung braucht Formulare, Belege, Nerven

Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen! Der berühmt-berüchtigte Briefumschlag vom Steueramt ist bereits in den Schweizer Haushalten eingetrudelt. Damit das Ausfüllen der Steuererklärung leichter von der Hand geht, folgen hier ein paar Tipps und Tricks.

Südostschweiz
24.02.14 - 14:05 Uhr

Chur/Glarus/St. Gallen. – Pünktlich zum Jahresbeginn flattern wieder die unbeliebten Formulare in den Briefkasten. Die Steuererklärung! Mit diesen Tipps des Internet-Vergleichdiensts comparis.ch kann das Ausfüllen der Steuererklärung schneller von Ihrer «To do»-Liste gestrichen werden.

Ausfüllen – aber richtig!

Zum effizienten Arbeiten gehört eine sorgfältige Vorbereitung. Die notwendigen Formulare sollte man deshalb vor dem Ausfüllen zusammen suchen. Dazu gehören unter anderen:

  • Sämtliche Lohnausweise
  • Belege für Einzahlungen an die Säule 3a
  • Belege von Arbeitslosengeldern, Taggeldern, Rentenzahlungen und ähnliches
  • Steuerbestätigung für Bank- und Postkonten, Depotauszüge (bei Wertschriften wie Aktien, Obligationen, Fonds etc.)
  • Belege für weitere Ausgaben wie zum Beispiel für Weiterbildungen, Kinder-Fremdbetreuung, selbst bezahlte Krankheitskosten (bei hohen Gesundheitskosten) etc.
  • Quittungen von Spenden

Es ist wichtig, alle Belege zusammen zu haben. Sie erleichtern das Ausfüllen der Steuererklärung. Werden Belege nicht eingereicht, kann das Steueramt diese nachträglich noch anfordern.

Wer ausserdem die Vorjahressteuererklärung und die letztjährige Veranlagung neben sich liegen hat, kann diese als Vorlage brauchen. Füllt man die Steuererklärung am Computer oder über das Internet aus, werden viele Vorjahreswerte automatisch übernommen. So geht es nicht nur schneller, man erspart auch der Steuerbehörde Arbeit. Rufen Sie beim Steuerarmt an und fragen Sie nach, wenn ein Punkt trotz Wegleitung unklar ist.

Drum prüfe, wer Steuern zahlt

Die Einschätzung der Steuern sollte man sorgfältig prüfen. Ist die Einschätzung plausibel? Auch Beamte machen Fehler oder übersehen etwas. Fragen Sie bei Unstimmigkeiten unbedingt bei der Steuerbehörde nach. Sollten Sie die Argumente des Steueramts nicht überzeugen, so können Sie Einspruch erheben. Wichtig ist, dass die engen Fristen eingehalten werden. Bevor ein Einspruch gemacht wird, sollte man sich genauer über die rechtliche Situation informieren. Und hat das Steueramt doch Recht, dann wissen Sie wenigstens schon für das nächste Jahr Bescheid. (so)

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