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Den Kompass verloren

Seit Mittwochmorgen dominiert ein Thema Bundesbern und die Schweizer Medienlandschaft: Eine Bundesangestellte hat Nacktaufnahmen von sich auf Twitter publiziert. Am Abend wurde sie freigestellt. Was ist vom Aufruhr zu halten?

Südostschweiz
06.08.14 - 21:40 Uhr

Von Dennis Bühler

Dass das mediale Geschäft eines mit der Aufmerksamkeit ist, ist hinlänglich bekannt. Neu ist, dass selbst Vorzeigehäuser wie die «Neue Zürcher Zeitung» primär darauf abstellen, wenn sie ihre Themen setzen und damit die politische Agenda prägen. «Nackt-Selfies aus dem Bundeshaus», titelte das Traditionsblatt am Mittwoch. Eine Bundeshaus-Angestellte twittere regelmässig Nacktbilder aus ihrem Büro, wie Recherchen ergeben hätten. «Auf den Bildern sind mitunter ihre primären und sekundären Geschlechtsmerkmale zu sehen.»

Kein Wunder, wurden die Journalisten der Online-Portale nervös. «Ihr habt drauf gewartet, wir liefern: Das ist Porno-Sekretärin A. aus dem Bundeshaus», twitterte Thomas Benkö, stellvertretender Chefredaktor von «Blick am Abend», am Mittag. Einer seiner Journalisten – der voriges Jahr mit einem Förderpreis für investigativen Journalismus ausgezeichnete Florian Imbach – hatte das inzwischen gesperrte Twitter-Profil der Frau ausfindig gemacht. «So wild treibts die Porno-Sekretärin!», titelte «blick.ch» und stellte eine Bildstrecke mit den freizügigen Fotos online, die Augen immerhin wurden verpixelt.

Die Empörungsmaschinerie war nun endgültig angesprungen. Der St. Galler SVP-Politiker Lukas Reimann forderte die Entlassung der Frau, der Appenzeller FDP-Nationalrat Andrea Caroni teilte mit, er sei zwar «überhaupt nicht prüde», doch: «Das geht nicht.» Selbst die Nachrichtenagentur Reuters berichtete nun über das #Selfiegate, und «20min.ch» schloss nach 443 Leserzuschriften die Kommentarfunktion. Scheinheilig tat derweil die NZZ: «Auch Angestellte im Bundeshaus haben Anrecht auf Persönlichkeitsschutz», twitterte sie. Nun denn: Das hätte ihr auch früher einfallen können. Schliesslich schuf die «alte Tante» die Basis, um einmal mehr eine Sau durchs Dorf zu treiben. Und so verwunderte es letztlich nicht, dass der Bund die Frau am Abend freistellte, bis «die Faktenlage geklärt und über personalrechtliche Folgen entschieden» sei.

Die Sachlage aber präsentiert sich wohl wie folgt: Die Bilder der Dame waren zwar öffentlich zugänglich – das wissen ihre rund 11 700 Follower –, stehen aber nicht in Zusammenhang mit ihrer Arbeit (selbst wenn eines der Fotos tatsächlich am Arbeitsplatz auf­genommen worden sein sollte). Wohlgemerkt: Die Frau brachte auf ihrem Twitter-Profil keinerlei Hinweis auf ihren Beruf an. Presseberichte, die sie über ihr nächstes Umfeld hinaus erkennbar machen, verletzen ihre Privatsphäre. Es ist nicht neu, doch es bleibt beklagenswert: Medien haben im Kampf um Aufmerksamkeit und Klicks ihren Kompass verloren. Sogar die NZZ.

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