×

Eau-là-là öffnet wieder seine Türen

Der Bundesrat hat in der vergangenen Woche einen weiteren Öffnungsschritt beschlossen. Seit dem 19. April sind – wenn auch mit gewissen Einschränkungen – verschiedene Aktivitäten wieder möglich.

Davoser
Zeitung
19.04.21 - 11:30 Uhr
Tourismus
Beim Mehrzweckbecken im Eau-là-là erwartet die Besuchenden ein neues Wandbild.
Beim Mehrzweckbecken im Eau-là-là erwartet die Besuchenden ein neues Wandbild.
Marcel Giger (snow-world.ch)

Darunter fallen unter anderem Veranstaltungen mit Publikum sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten in Gruppen auch in geschlossenen Räumen. Gleichzeitig dürfen Restaurants ihre Terrassen wieder öffnen. Im Falle von Davos sind die Lockerungen vorerst vor allem für das Hallenbad «Eau-là-là» sowie die Turn- und Sporthallen relevant.
Was das Hallenbad betrifft, so wird dieses auf die Frühlingsferien hin, also ab dem 24. April, wieder geöffnet. Punkto Belegung gibt es von Bundesseite allerdings klare Limiten. So dürfen sich aufgrund seiner Grösse maximal 15 Personen im Hallenbad aufhalten, und der Wellnessbereich bleibt geschlossen. Damit diese Personenzahl eingehalten werden kann, müssen sich Schwimmerinnen und Schwimmer anmelden (Details dazu in der DZ-Ausgabe vom Freitag sowie auf der Gemeindewebseite). Erwachsene oder ganze Familien können von Montag bis Sonntag jeweils Blöcke von zwei Stunden buchen: von 10 bis 12 Uhr, von 12 bis 14 Uhr (dieser Block ist ausschliesslich für Schwimmerinnen und Schwimmer über 20 Jahre reserviert), von 18 bis 20 Uhr sowie von 20 bis 22 Uhr. Beim Eintritt werden die Kontaktdaten erhoben.
Der Nachmittag von 14 bis 18 Uhr ist für Kinder und Jugendliche, die schwimmen können, mit Jahrgang 2001 oder jünger reserviert. Für sie ist keine Reservation erforderlich. Beim Eintritt ins Hallenbad findet eine Alterskontrolle (Ausweis) statt. Es gilt aber für alle Personen ab 12 Jahren eine Maskenpflicht bis zum Garderobenschrank. Kinder unter 8 Jahren müssen von einer 18- bis 20-jährigen Person begleitet werden.
Was die Sportanlagen und Turnhallen der Gemeinde betrifft, so sind diese ab sofort wieder nutzbar. Es sind allerdings mehrere Sicherheitsbestimmungen zu beachten:
- Die Maximalbelegung beträgt 15 Personen. Davon ausgenommen sind Personen mit Jahrgang 2001 oder jünger. Pro zehn Personen mit Jahrgang 2001 oder jünger darf ein erwachsener Trainer mit anwesend sein.
- Es gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht, und es muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
- Können aufgrund der Sportart keine Masken getragen werden, so muss pro Person eine Fläche von mindestens 15m² für ruhige Sportarten am Platz oder von mindestens 25m² für alle anderen Sportarten vorhanden sein.
- Die Schutzkonzept-Pflicht bleibt bestehen. Das Schutzkonzept muss vom Ordnungsamt schriftlich genehmigt werden. (gmd)

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Tourismus MEHR