Bündner Regierung findet WBF-Vorlage ungenügend
Die Bündner Regierung findet, dass eine Vernehmlassungsvorlage aus Bern nicht weit genug geht. Gegen den unlauteren Wettbewerb seien Konditionenparitätsklauseln auszuschliessen.
Die Bündner Regierung findet, dass eine Vernehmlassungsvorlage aus Bern nicht weit genug geht. Gegen den unlauteren Wettbewerb seien Konditionenparitätsklauseln auszuschliessen.

In Sachen Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb hat die Bündner Regierung Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) genommen.
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung sieht ein Verbot von Preisbindungsklauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben vor – sogenannte Preisparitätsklauseln. In solchen Klauseln werden die Beherbergungsbetriebe verpflichtet, auf keinem anderen Vertriebskanal günstigere Übernachtungspreise anzubieten oder zumindest auf ihrer eigenen Internetseite keinen tieferen Preis anzubieten als den auf der Online-Buchungsplattform angegebenen.
Neue Märkte einfacher erschliessen
Durch die Nutzung von Online-Buchungsplattformen haben Beherbergungsbetriebe eine höhere Reichweite und eine gute Sichtbarkeit. Sie können dadurch neue Märkte einfacher erschliessen. Allerdings ist auch eine grosse Abhängigkeit der Beherbergungsbetriebe von diesen Plattformen entstanden. Für den Kanton Graubünden, dessen Wertschöpfung stark vom Tourismus abhängig ist, gelte es, diese bedrohliche Entwicklung aufzuhalten, schreibt die Regierung in einer Mitteilung.
Die Bündner Regierung unterstützt die Gesetzesvorlage. Ihr geht der Vorschlag allerdings zu wenig weit, weil diese nur auf Preisbindungen abziele, heisst es in der Mitteilung. In der Praxis müsse leider festgestellt werden, dass von Online-Buchungsplattformen oftmals weitere indirekte Mittel eingesetzt würden, um Druck auf die touristischen Leistungsträger auszuüben.
Dazu gehören zum Beispiel ein Ranking in den Suchmaschinen oder Verpflichtungen für Verfügbarkeiten und Ähnliches. Derartige Konditionenparitätsklauseln sind ebenfalls diskriminierend und wettbewerbsverzerrend. Deshalb müssen auch diese ausgeschlossen werden, wie die Regierung weiter schreibt.