Schärfere Regeln für Hotelumnutzung
Die Gemeinde Davos will dem Zweitwohnungsgesetz des Bundes ein engeres Korsett verpassen. Hoteliers, die in ihren Betrieben Zweitwohnungen planen, dürften den Verkaufsgewinn nicht mehr frei verwenden.
Die Gemeinde Davos will dem Zweitwohnungsgesetz des Bundes ein engeres Korsett verpassen. Hoteliers, die in ihren Betrieben Zweitwohnungen planen, dürften den Verkaufsgewinn nicht mehr frei verwenden.

Seit 2016 ist das Zweitwohnungsgesetz des Bundes in Kraft. Die darin enthaltenen Bestimmungen will die Gemeinde Davos verschärfen. Im Fokus steht die lokale Hotellerie. Das geht aus den Unterlagen über das geplante Davoser Zweitwohnungsgesetz hervor, zu dem eine öffentliche Mitwirkungsauflage durchgeführt wurde. Die Beteiligung daran sei rege gewesen, hiess es gestern seitens der Davoser Gemeindeverwaltung.
Massnahmen gegen Hotelsterben
Davos sei nicht die einzige Gemeinde, die auf kommunaler Ebene restriktivere Massnahmen einführen wolle, sagt Jonas Alig vom Rechtswissenschaftlichen Institut der Uni Zürich. Er ist Experte in der komplexen Zweitwohnungsgesetzgebung und erklärt, warum Anpassungen gegenüber dem Bundesgesetz vorgenommen werden: «Gerade in touristischen Hochburgen wie Davos besteht ansonsten die Gefahr, dass es zu Fehlanreizen kommt, die dem Zweitwohnungsartikel in der Bundesverfassung widersprechen.»
In Davos konnte vor Jahren ein Hotelsterben beobachtet werden. Viele Häuser im Zwei- und Drei-Stern-Bereich sind verschwunden. An ihrer Stelle stehen heute Zweitwohnungen. Ohne strengere Bestimmungen auf Gemeindeebene geht Alig davon aus, dass das Hotelsterben über kurz oder lang wieder einsetzen und gleichzeitig neue Zweitwohnungen entstehen könnten. Die Gemeinden hätten gesetzgeberisch die Kompetenz, um dort Einschränkungen zu erlassen, wo sie Fehlentwicklungen befürchteten, so Alig. Und davon will Davos Gebrauch machen.
«Ich erachte die Einschränkungen für die Hotellerie als sinnvoll.»
Umfassendere Einschränkungen
Hotels, die am Tag der Abstimmung über die Zweitwohnungsinitiative bestanden, können gemäss Bundesgesetz zu maximal 50 Prozent ihrer Fläche in Zweitwohnungen umgenutzt werden. Die Bedingungen dafür sind unter anderem, dass die Häuser minimal 25 Jahre lang geführt wurden und per Gutachten nachgewiesen wird, dass der Betrieb nicht rentabel weitergeführt werden kann. Diese Möglichkeit will die Gemeinde Davos in ihrem Gesetz grundsätzlich als unzulässig erklären lassen.
Die Davoser Baubehörde soll zwar eine Umnutzung von 20 bis 50 Prozent sogenannter altrechtlicher Hotels in Zweitwohnungen bewilligen können. Dies aber nur, wenn zusätzlich zu den Vorgaben des Bundes weitere Voraussetzungen erfüllt werden.
Erlös muss reinvestiert werden
Bei der Umnutzung eines altrechtlichen Hotels müsste dessen restliche Gebäudefläche als Beherbergungsbetrieb weitergeführt werden. Ob das auf Dauer wirtschaftlich möglich wäre, müsste in einem Gutachten belegt werden. Im Davoser Gesetz soll zudem verankert werden, dass der Gewinn, den Hotelbesitzer aus dem Zweitwohnungsverkauf erzielen, «in den Bau oder Betrieb der strukturierten Beherbergung investiert wird».
«Ich erachte die Einschränkungen für die Hotellerie als sinnvoll», sagt Experte Alig. Rechtlich betrachtet sei die geplante Davoser Gesetzgebung wirkungsvoller als diejenige im Zweitwohnungsartikel des Bundes.
Der Davoser Grosse Landrat wird das Zweitwohnungsgesetz 2018 beraten. Die Volksabstimmung dazu wird voraussichtlich auch 2018 stattfinden.
Béla Zier ist Redaktor der gemeinsamen Redaktion Online/Zeitung «Südostschweiz» und «suedostschweiz.ch» und berichtet über die Region Davos und das Prättigau. Er ist seit 1993 für die Medienfamilie Südostschweiz tätig und arbeitet dort, wo er auch wohnt. In Davos. Mehr Infos
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