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Gemeindepräsident glaubt nicht, dass Lausanne anders entscheidet

Laut Verwaltungsgericht haben die Gemeinden Flims, Laax und Falera ihre Gästetaxen korrekt erhoben. Das wollen die Zweitwohnungsbesitzer nicht akzeptieren. Jetzt muss sich das Bundesgericht mit dem Fall befassen. Der Gemeindepräsident bleibt ruhig.

Südostschweiz
06.12.17 - 15:17 Uhr
Tourismus
Flims wird ein Fall für Lausanne.
Flims wird ein Fall für Lausanne.
MARCO HARTMANN

Der Streit um die Gästetaxen geht in die finale Runde: Die IG Zweitwohnungseigentümer führt Beschwerde beim Bundesgericht gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Graubünden betreffend Gästetaxen in den Gemeinden Flims, Laax und Falera. Laut einer Medienmitteilung, hat eine Umfrage bei Mitgliedern ergeben, dass eine grosse Anzahl die Beschwerde befürwortet. Konkret wünschten sich zwei Drittel der Umfrageteilnehmer den Weiterzug vor Bundesgericht. Die Initianten betonen aber, dass sie trotz Rechtsverfahren weiterhin an einem konstruktiven Dialog mit den Gemeinden interessiert seien.

«Ich bedaure den Weiterzug des Falls nach Lausanne. Aber auch wird sind trotzdem bereit, das Gespräch mit den Vertretern der IG Zweitwohnungseigentümer weiterzuführen», sagte der Flimser Gemeindepräsident Adrian Steiger auf Anfrage.

Vier Musterfälle

Mit den Urteilen vom 25. Oktober zu den Gästetaxen schützte das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden die Gemeinden Flims, Laax und Falera für ihre Erhebung der Gästetaxe. Seit Anfang 2015 gelten in den drei Tourismusgebieten neue Tourismusgesetze. Gegen die Veranlagungen der Gästetaxe 2015 gingen bei den Gemeinden auf der Grundlage einer von der IG Zweitwohnungsbesitzer Flims Laax Falera erstellten Vorlage mehrere Hundert Einsprachen ein.

In Zusammenarbeit mit den Gemeinden vereinbarte die IG, mit vier Musterfällen an das Verwaltungsgericht zu gelangen. Die Kläger rügten darin eine Verletzung von Bundes- und kantonalem Recht. Konkret in Bezug «auf das Ausmass der Anhebung der Abgabehöhe, der zweckwidrigen Verwendung der Abgabenerträge und der mangelnden Differenzierung zwischen Gäste- und Tourismustaxe bei der Mittelverwendung».

Der langen juristischen Rede kurzer Sinn: Das Verwaltungsgericht hält die Gästetaxen für korrekt. Die Kläger sind anderer Meinung und bringen den Streitfall vors Bundesgericht, das abschliessend darüber entscheiden muss. Dazu sagt Gemeindepräsident Steiger: «Die Fakten liegen auf dem Tisch. Das Verwaltungsgericht hat den Fall geprüft und entschieden. Ich glaube nicht, dass Lausanne anders entscheiden wird. Aber es ist natürlich das Recht der Kläger, den Fall weiterzuziehen.»

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"Graubünden – Ferien- oder Gerichtsecke der Schweiz"?
(Ein Tollhaus ist nichts dagegen, moniert verschmitzt Donald Duck.) In Davos-Bolgenplaza, in Brigels und wo sonst noch in GR (ist scheints bloss die Eisbergspitze, weil die meisten "stumm" leiden) gingen Lärmopfer bis vor Bundesgericht, während GRF am HB-ZH für "Stille-Zuflucht GR für gestresste Städter" via Vrin, Dorftelefon Tschlin etc. Werbung machte.
Meine Meinung: GR-Tourismus Dauerkonfusion, eine Million nach der anderen wird verbraten für Verschlimmbesserungen, zumal wenn man die unwiederbringlich verlorene Zeit (nicht nur ein Proust-Thema) betrachtet. Liebe Leute, bitte werdet doch ENDLICH vernünftig, ihr stresst mich seit langem, doch wo soll ich mich ERHOLEN, ich kenne im angeblichen "Gesundheitstourismus-GR" leider keinen geeigneten Ort hierfür!
Siehe Kommentar:
https://www.suedostschweiz.ch/panorama/2016-06-06/tschlin-will-mit-euch…

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