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Alex Wilson verurteilt und gesperrt

Knapp ein Jahr nach Bekanntgabe des positiven Dopingtests fällt das Urteil gegen Alex Wilson. Der Schweizer Sprinter wird für vier Jahre gesperrt.

Agentur
sda
28.06.22 - 17:17 Uhr
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Alex Wilson vom hoffnungsvollen Sprinter zum überführten Doper
Alex Wilson vom hoffnungsvollen Sprinter zum überführten Doper
KEYSTONE/URS FLUEELER

Am 15. März war der 31-jährige Wilson bei einer Dopingkontrolle ausserhalb des Wettkampfes positiv getestet worden. In der Urinprobe wurde ein Abbaustoff von Trenbolon, einem stark muskelaufbauenden Hormon, nachgewiesen.

Auf diesen Test folgte ein wildes Hin und Her. Zunächst wurde eine provisorische Sperre gegen den Schweizer Rekordhalter über 100 und 200 m ausgesprochen, die wieder aufgehoben wurde, weil Wilson die positive Probe mit dem Verzehr von kontaminiertem Fleisch erklärte. Mitte Juli lief der Basler dann bei einem regionalen Meeting in Atlanta in 9,84 sensationell Europarekord über die 100 m.

Die gelaufenen Zeiten wurden wegen ungenügenden technischen Mitteln aber nicht homologiert. Der grosse Knall nach der Aufregung kam aber einige Tage später. Am 28. Juli schloss der Internationale Sportgerichtshof CAS Wilson von den Olympischen Spielen in Tokio aus. Erst zu diesem Zeitpunkt wurde überhaupt bekannt, dass der Basler schon im März positiv getestet worden war.

Dass der CAS intervenierte, lag daran, dass sowohl die Welt-Anti-Doping-Agentur als auch World Athletics gegen die Aufhebung der Sperre durch die Disziplinarkammer des Schweizer Sports protestiert hatten. Der CAS gelangte zum Schluss, dass Wilson nicht hatte aufzeigen können, dass seine positive Dopingprobe auf den Verzehr kontaminierten Fleisches zurückzuführen war.

Berufung beim CAS möglich

Seit dem Schiedsspruch des CAS behauptete Wilson, er sei Opfer eines Sabotage-Aktes geworden. Swiss Sport Integrity, das im März den Dopingtest durchgeführt hatte, zeigte demgegenüber auf, dass ein solches Szenario nicht glaubhaft sei. Nach Abschluss der entsprechenden Untersuchungen beantragte Swiss Sport Integrity die Eröffnung eines ordentlichen Disziplinarverfahrens, das nun ins vorliegende Urteil der Disziplinarkammer des Schweizer Sports mündete.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Die Parteien können innert 21 Tagen Berufung beim CAS einlegen.

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