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Vier Ex-Funktionäre werden mit einer Million entschädigt

Vier ehemalige Fussballfunktionäre werden für das gegen sie geführte und wegen Verjährung eingestellte Verfahren im Zuge der Fifa-Affäre vom Staat entschädigt. Dies bestätigte einer der ursprünglich Beschuldigten.

Agentur
sda
21.05.21 - 11:54 Uhr
Fussball
Urs Linsi (rechts), ehemaliger Fifa-Generalsekretär, wird wegen dem gegen ihn geführten Strafverfahren vom Staat entschädigt. Im Bild zusammen mit Anwalt Till Gontersweiler auf dem Weg zum Bundesstrafgericht in Bellinzona.
Urs Linsi (rechts), ehemaliger Fifa-Generalsekretär, wird wegen dem gegen ihn geführten Strafverfahren vom Staat entschädigt. Im Bild zusammen mit Anwalt Till Gontersweiler auf dem Weg zum Bundesstrafgericht in Bellinzona.
Keystone/KEYSTONE/Ti-Press/SAMUEL GOLAY

Gemäss einem Bericht des «Tages Anzeigers» soll sich die vom Bundesstrafgericht beschlossene Entschädigung auf eine Million Franken belaufen. Einer der Betroffenen, Urs Linsi, veröffentlichte ein Statement, wonach gemäss einem am Freitag eröffneten Beschluss die Kosten des Verfahrens und die Kosten für die Rechtsvertretung der Beschuldigten dem Staat übertragen und den Beschuldigten eine Genugtuung zugesprochen wurde.

Alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, die zu einer Kostenübernahme der Beschuldigten hätten führen können, seien abgewiesen worden. «Dies zeigt einmal mehr, dass ein allfälliges Urteil nicht anders als auf Freispruch hätte lauten können. Dass es mehr als ein Jahr gebraucht hat, um diesen Beschluss zu fassen, ist ein weiteres unwürdiges Kapitel in der Geschichte er Bundesstrafjustiz.» Damit habe ein zu Unrecht eröffnetes und völlig unprofessionell geführtes Verfahren ein Ende gefunden mit hohen Kosten für den Steuerzahler, heisst es weiter.

Im sogenannten «Sommermärchen-Prozess» gegen die ehemaligen deutschen Fussballfunktionäre Theo Zwanziger und Horst R. Schmidt, den früheren Präsidenten des Deutschen Fussballbundes, Wolfgang Niersbach, sowie den Ex-Fifa-Generalsekretär Urs Linsi, konnte bis zum Ablauf der Verjährungsfrist im März 2020 kein Urteil gefällt werden.

Das Bundesstrafgericht hatte in einem früheren Beschluss mitgeteilt, dass ein Prozess nicht in Abwesenheit der angeklagten ehemaligen deutschen Fussballfunktionäre Theo Zwanziger und Horst R. Schmidt durchgeführt werden könne. Ansonsten würden ihre Verteidigungsrechte verletzt.

Die beiden waren im März nicht in Bellinzona vor dem Bundesstrafgericht erschienen. Aufgrund ihres Alters und bestehender Vorerkrankungen wollten sie nicht ins Tessin reisen. Erschienen sind hingegen Linsi und Niersbach.

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