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SFL will Stadionauslastung von 50 Prozent

Einen Tag nachdem durchgesickert war, dass das Verbot für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bis in den März verlängert werden könnte, meldet sich die Swiss Football League zu Wort.

Agentur
sda
29.07.20 - 15:52 Uhr
Fussball
Der Letzigrund am Dienstag im Spiel zwischen Zürich und Sion: Geht es nach der SFL soll das Stadion schon bald mindestens zur Hälfte gefüllt sein
Der Letzigrund am Dienstag im Spiel zwischen Zürich und Sion: Geht es nach der SFL soll das Stadion schon bald mindestens zur Hälfte gefüllt sein
KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

Das Schutzkonzept der Swiss Football League (SFL) sieht Schutzmasken in allen Bereichen des Stadions und auch für Fans vor sowie den Verzicht auf Gästefans. Ausserdem sollen die Klubs in der Super League nur Sitzplatz-Tickets verkaufen dürfen. «Mit diesen übergeordneten Massnahmen, die mit verschiedenen weiteren Begleitmassnahmen ergänzt werden sollen, können in jedem Stadion mindestens 50 Prozent der jeweiligen Sitzplatzkapazität ausgelastet werden», schreibt die SFL in ihrem Communiqué.

Die neue Saison der Super League und Challenge League startet am 11. September. Die aktuelle Spielzeit wird nach dem Corona-Unterbruch seit dem 19. Juni zu Ende gespielt - seit der zweiten Runde nach Wiederbeginn mit einer Obergrenze von 1000 Zuschauern. Dieses hat gemäss SFL die Situation für die Klubs aber «in keiner Art und Weise verbessert und vor allem Kosten generiert».

Die SFL setzt sich mit dem ausgearbeiteten Schutzkonzept für die nächste Saison für das Überleben ihrer Klubs ein, deren wichtigste Einnahmequelle «die Erlöse aus Ticketing, Catering und VIP-Kunden» sind. Würden diese Einnahmen ausbleiben, drohte vielen Fussballklubs die baldige Zahlungsunfähigkeit, schreibt die SFL weiter. «Von einem funktionierenden Profibetrieb hängen alle anderen Institutionen und Bereiche (Nationalmannschaft, Frauenfussball, Junioren- und Breitensport) direkt oder indirekt ab. (...) Auf dem Spiel stehen nicht nur 3000 Arbeitsstellen, sondern auch ein wichtiger Teil unserer Schweizer Kultur.»

Letztlich hängt die Umsetzung des erarbeiteten Schutzkonzeptes vom Entscheid des Bundesrates ab. Dieser dürfte am 12. August darüber beraten. Das Schutzkonzept der SFL kann nur dann zur Anwendung kommen, wenn der Bundesrat das Verbot für Grossveranstaltungen per 31. August aufhebt oder die Durchführung von Grossveranstaltungen mittels einer Bewilligungspflicht individuell beurteilt.

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