Amateurligen dürfen Wettbewerb wieder aufnehmen
Nachdem der Fussball in der Schweiz aufgrund des Coronavirus seit Freitag geruht hat, dürfen die Amateurligen in Absprache mit den kantonalen Behörden den Betrieb wieder aufnehmen.
Nachdem der Fussball in der Schweiz aufgrund des Coronavirus seit Freitag geruht hat, dürfen die Amateurligen in Absprache mit den kantonalen Behörden den Betrieb wieder aufnehmen.
Wie der Schweizerische Fussballverband (SFV) in einem Communiqué schrieb, könne «grundsätzlich und bis auf weiteres» der Wettspielbetrieb wieder stattfinden und auch Freundschaftsspiele jeglicher Art durchgeführt werden. Die Erste Liga (Promotion und Classic) wird an diesem Wochenende allerdings noch auf Spiele verzichten. Am späten Mittwochabend hatte das Bundesamt für Gesundheit neue Kriterien bezüglich des Veranstaltungsverbotes vom 28. Februar erlassen.
Eine «Freigrenze», welche Fussballspiele in jedem Kanton ohne Bewilligung erlaubt, existiert allerdings nicht. «Der jeweilige Klub, der ein Spiel oder ein Turnier durchführt, muss sich deshalb bis auf weiteres in jedem Fall vorgängig auf der Website des zuständigen kantonalen Gesundheitsamtes vergewissern, ob und falls ja unter welchen Bedingungen ein Spiel durchgeführt werden kann», schreibt der SFV weiter.
Für Spiele der beiden Profiligen Super League und Challenge League gelten nach wie vor die Bestimmungen der Swiss Football League (SFL). Der Spielbetrieb steht innerhalb des bis 15. März gültigen Veranstaltungsverbot des Bundesrats vom 28. Februar 2020 für Veranstaltungen mit mehr als 1‘000 Personen still.
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