×

Verfahren gegen Beckenbauer soll eingestellt werden

Franz Beckenbauer ist wegen gesundheitlicher Probleme nicht mehr vernehmungsfähig. Die Schweizer Bundesanwaltschaft will gemäss einem Bericht der «NZZ» das langwierige Verfahren einstellen.

Agentur
sda
19.07.19 - 16:09 Uhr
Fussball
Die Bundesanwaltschaft beabsichtigt offenbar, das Verfahren gegen den gesundheitlich angeschlagenen Franz Beckenbauer einzustellen
Die Bundesanwaltschaft beabsichtigt offenbar, das Verfahren gegen den gesundheitlich angeschlagenen Franz Beckenbauer einzustellen
KEYSTONE/EPA/FRIEDEMANN VOGEL

Das Strafverfahren war im Zuge von Ungereimtheiten bei der Vergabe der WM 2006 an Deutschland eröffnet worden. Dem Verfahren gegen Beckenbauer droht wegen dessen gesundheitlichen Problemen offenbar die Verjährung. Die Bundesanwaltschaft will den «Fall Beckenbauer» deshalb von den übrigen Verfahren abtrennen.

Die Bundesanwaltschaft ermittelt seit Anfang September 2016 gegen Beckenbauer und drei weitere ehemalige Funktionäre des Deutschen Fussball-Bundes (DFB), unter ihnen Theo Zwanziger. Gegen sie soll anders als gegen den «Kaiser» Anklage erhoben werden.

Der 73-jährige Beckenbauer hatte vor einigen Tagen öffentlich von gesundheitlichen Problemen gesprochen. Seit einem Augeninfarkt könne er auf dem rechten Auge «wenig bis nichts» sehen, wie die «Frankfurter Allgemeine» berichtete. Zuvor musste sich Beckenbauer schon zwei Herzoperationen unterziehen. Zudem wurde ihm eine künstliche Hüfte eingesetzt.

Beckenbauer soll als damaliger OK-Präsident im Vorfeld der Abstimmung zur WM-Vergabe 2006 zehn Millionen Franken nach Katar überwiesen haben, wo es letztlich in das Firmenimperium des früheren Fifa-Vizepräsidenten Mohamed bin Hammam floss. Um die Summe aufzubringen, hatte Beckenbauer ein Darlehen bei Robert Louis-Dreyfus, dem einstigen Chef des Sportartikelherstellers Adidas, aufgenommen.

Als Grund für das geliehene Geld hatten die WM-Verantwortlichen die Deckung zusätzlicher Kosten für die Eröffnungsfeier genannt. Der DFB überwies die Summe im Jahr 2005 über ein Konto der FIFA in Zürich zurück an Louis-Dreyfus - diesmal allerdings ohne die Deklarierung des Verwendungszwecks.

Seither wird geprüft, ob die Zahlungen korrekt abgelaufen sind. Allerdings tritt im kommenden April, 15 Jahre nach der Rückzahlung, die Verjährung ein, weshalb die Bundesanwaltschaft das Verfahren gegen Beckenbauer von den übrigen abtrennen will.

Bis zum 19. Juli müssen nun sämtliche Parteien zur geplanten Abtrennung der Verfahren Stellung beziehen. Um eine Verjährung zu vermeiden, müsste bis Ende April 2020 ein erstinstanzliches Urteil vorliegen. Der frühere DFB-Präsident Theo Zwanziger erklärte der deutschen Nachrichtenagentur dpa, dass er der Abtrennung widersprechen werde. «Natürlich werden wir bei der Schweizer Bundesanwaltschaft diesem Abtrennungsersuchen massiv widersprechen», sagte Zwanziger. «Es geht nicht, dass ein Beschuldigter hier aus der Verantwortung gelassen wird.»

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Fussball MEHR