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Doping-Arzt Mark S. zu fast fünf Jahren Gefängnis verurteilt

Der überführte deutsche Doping-Arzt Mark S. wird zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und zehn Monaten sowie einem Berufsverbot von drei Jahren verurteilt.

Agentur
sda
15.01.21 - 13:49 Uhr
Sport
Mark S. (mit Maske) bei der Urteilsverkündung in München
Mark S. (mit Maske) bei der Urteilsverkündung in München
Keystone/EPA POOL/PHILIPP GUELLAND / POOL

Das Münchener Landgericht sah es als erwiesen an, dass Mark S. mehrere Winter- und Radsportler über Jahre mit Blutdoping behandelte. Zudem verabreichte der Mediziner aus Erfurt einer österreichischen Mountainbikerin in einem Fall ein Präparat, das nicht für den Gebrauch an Menschen zugelassen war. Der 42-Jährige wurde deshalb auch wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Mark S. hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt und Manipulationen seit 2012 eingestanden. Seine Klienten waren vorwiegend Winter- und Radsportler. Im ersten grossen Strafprozess in Deutschland seit Einführung des Anti-Doping-Gesetzes im Jahr 2015 sprach das Gericht auch die vier Mithelfer schuldig. Als wichtigster Helfer erhielt der Handwerker Dirk Q. eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten.

Einige der 23 involvierten Athleten wurden in ihren Heimatländern separat angeklagt und verurteilt. Zu ihnen gehörte der ehemalige Schweizer Radprofi Pirmin Lang, dem zur Last gelegt wurde, nicht nur Dopingmittel konsumiert, sondern auch damit gehandelt zu haben. Der 2017 zurückgetretene Luzerner kam mit einer Geldstrafe im dreistelligen Bereich davon, sieht sich aber noch einem Disziplinarverfahren von Antidoping Schweiz ausgesetzt. Bei den anderen Athleten sprangen zumeist Strafen auf Bewährung heraus. Der österreichische Radprofi Stefan Denifl erhielt als Folge der Zusammenarbeit mit Mark S. eine Gefängnisstrafe.

Das Netzwerk war Anfang 2019 aufgeflogen. Bei Razzien in Erfurt und während der Nordischen Ski-WM in Seefeld wurden im Rahmen der «Operation Aderlass» vier der fünf Angeklagten verhaftet. In dem Prozess legten alle fünf - teils umfassende - Geständnisse ab. Gegen die Urteile sind Rechtsmittel möglich, sie sind noch nicht rechtskräftig.

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