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BASPO erarbeitet Exit-Strategie bis Mitte Mai

Bei der Verkündung der Lockerungs-Massnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie äussert sich der Bundesrat nur vage zum Sport.

Agentur
sda
17.04.20 - 10:32 Uhr
Sport
Das Bundesamt für Sport BASPO (im Bild Matthias Remund) arbeitet an einem Konzept für eine schrittweise Lockerung der Coronavirus-Massnahmen im Sport
Das Bundesamt für Sport BASPO (im Bild Matthias Remund) arbeitet an einem Konzept für eine schrittweise Lockerung der Coronavirus-Massnahmen im Sport
KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER

Nun teilte das Bundesamt für Sport (BASPO) mit, dass es eine ganzheitliche Strategie für die Lockerung der Massnahmen im Sport erarbeitet und das Konzept am 13. Mai dem Bundesrat unterbreitet.

Der Bundesrat und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) könnten Lockerungen, die auch den Sport betreffen, zwar bereits in den nächsten Tagen beschliessen. Frühestens ab dem 11. Mai wird es aber möglich sein, dass einzelne Freizeit- und Sporteinrichtungen wieder öffnen. Derzeit sieht es also danach aus, als müssen sich sowohl Profi- als auch Amateursportler weiter gedulden.

«Das Konzept soll aufzeigen, wie im Rahmen der nach wie vor geltenden, übergeordneten Schutzmassnahmen Sporttrainings, -Wettkämpfe oder Freizeitsport wieder stattfinden können», schreibt das BASPO. Zu den übergeordneten Massnahmen gehören etwa die Abstandsregeln und das Verbot von Ansammlungen mit mehr als fünf Personen.

Involviert in die Erarbeitung der Exit-Strategie im Sport werden auch Swiss Olympic sowie Vertreter von Sportverbänden und Ligen. «Gemeinsam werden wir an der Umsetzung der Exit-Strategie weiterarbeiten, damit der Sport bereit ist, wenn die ersehnten Lockerungen auch in unserem Bereich eintreten», hatte Jürg Stahl, der Präsident von Swiss Olympic, bereits am Donnerstag in einer ersten Reaktion auf den Bundesrats-Entscheid gesagt.

Auf verbindliche Bestimmungen hofft nicht zuletzt die Swiss Football League (SFL), die ihre Saison gerne noch beenden möchte. Damit wieder Super-League-Partien - in einem ersten Schritt wohl unter Ausschluss der Öffentlichkeit - stattfinden können, müssen die Klubs aber zuerst geordnet trainieren können.

Für ein Mannschaftstraining ist eine Lockerung oder eine Ausnahmegenehmigung für die Abstandsregeln nötig. Gemäss dem Bundesrats-Beschluss vom Donnerstag ist eine Öffnung diesbezüglich aber erst in einer sogenannt dritten Phase ab dem 8. Juni vorgesehen.

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