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Easypad - schneller und früher informiert

Easypad

Mit der neuen Abovariante «Easypad» lesen Sie Ihre Tageszeitung bereits ab 20.30 Uhr am Vorabend. Sie brauchen dazu weder ein Smartphone noch einen Computer, sondern bekommen von uns ein fertig eingerichtetes Gerät, mit dem Sie Ihre Zeitung schnell und bequem abrufen können.

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Mit der Bestellung erklären Sie sich mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einschliesslich der Datenschutzerklärung einverstanden. Haben Sie keine E-Mailadresse und wählen die Variante "Easypad", beauftragen Sie uns, die für die elektronische Zustellung notwendige E-Mail-Adresse einzurichten.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von «Easypad»

 1. Geltungsbereich

Bei «Easypad» handelt es sich um ein Angebot der Somedia Press AG, CH-Chur, (nachfolgend Somedia genannt), bestehend aus dem Abonnement einer elektronischen Zeitungsausgabe und der Miete der dafür notwendigen Hardware (nachfolgen auch Tablet, Gerät oder Mietsache genannt).

Die Bestimmungen über das Abonnement und den Datenschutz richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung der Somedia-Gruppe, welche auf suedostschweiz.ch/agb festgehalten sind. Die nachfolgenden Bestimmungen regeln ausschliesslich das Mietverhältnis für die Hardware und die SIM-Karte.

2. Zustandekommen und Beendigung des Mietvertrages

Mit der Bezahlung des Abonnements «Easypad» kommt der Abonnementsvertrag und der Mietvertrag für die Hardware zustande. Pro abgeschlossenes Abonnement wird jeweils ein Gerät abgegeben. Die Mietdauer und der Gefahrenübergang beginnen mit der Lieferung bzw. der Übernahme der Mietsache und enden mit der Rückgabe des Gerätes samt Zubehör am bestimmten Ort.

3. Rechte des Abonnenten

Der Abonnent (nachfolgend auch Mieter genannt) erhält während der Abonnementsdauer das Recht,

  • die Hardware und die dazugehörige App «Somedia – E-Paper» zu nutzen;
  • das zur Verfügung gestellte Datenvolumen ausschliesslich für den Gebrauch der App «Somedia – E-Paper» zu nutzen;
  • auf ein Ersatzgerät für die Dauer der Reparatur, soweit der Defekt nicht grobfahrlässig bzw. nicht unsachgemäss verursacht wurde.

4. Pflichten des Abonnenten

Der Abonnent verpflichtet sich während der Abonnementsdauer,

  • zum bestimmungsgemässen und sorgfältigen Umgang mit der Hard- und Software gemäss der abgegebenen Bedienungsanleitung. Insbesondere verpflichtet sich der Abonnent, das sich in seinem Besitz befindliche Gerät vor unbefugtem Zugriff, Viren, Angriffen jeglicher Art und Manipulation zu schützen;
  • das zur Verfügung gestellte Datenvolumen ausschliesslich für den Download der abonnierten Zeitung(en) bzw. zur Nutzung der App «Somedia – E-Paper» zu nutzen;
  • keine Softwareinstallationen bzw. Veränderungen an der Software vorzunehmen;
  • bei Mängeln, Störungen oder Beschädigung des Geräts unverzüglich mit Somedia Kontakt aufzunehmen und Wartungen und Reparaturen nur durch Somedia bzw. einem von Somedia bestimmten Vertragspartner durchführen zu lassen.

Nach Ablauf der Abonnementsdauer sendet der Abonnent die Hardware inkl. SIM-Karte unaufgefordert innert 10 Tagen an Somedia zurück. Nach Ablauf dieser Frist wird dem Abonnenten verzugslos eine Rechnung über den Restwert des Geräts und der SIM-Karte zugestellt.

5. Lieferung mit Installationen und Zubehör

Das Tablet und die SIM-Karte werden von Somedia vorbereitet, installiert und dem Abonnenten per Post oder einem Lieferservice zugesendet.

6. Eigentum und Rechte von Dritten an der Mietsache

Das dem Abonnenten zur Verfügung gestellte Gerät verbleibt im Eigentum von Somedia. Der Mieter erhält hieran weder Verfügungs- noch (geistige) Eigentumsrechte.

Die Mietsache ist für den Eigengebrauch bestimmt und darf weder entgeltlich noch unentgeltlich weitergegeben werden. Der Abonnent ist nicht befugt, Dritten Rechte an der Mietsache einzuräumen oder ihnen Rechte aus dem Mietvertrag abzutreten. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme oder Pfändung Rechte an der Mietsache geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, dem Dritten das Eigentums des Vermieters mitzuteilen und den Vermieter unverzüglich schriftlich zu informieren.

7. Haftung

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln und zu verwenden. Bei Schäden, die durch

  • unsachgemässe Handhabung, Wartung oder Reparatur
  • die Verwendung von unsachgemässem Zubehör und Software
  • unerlaubte Änderungen oder Anpassungen am Gerät
  • Missbrauch, Fahrlässigkeit, Zufall oder Verlust

verursacht wurden, haftet der Mieter in der Höhe des Restwerts des Geräts. Bei Beschädigung oder Verlust der SIM-Karte haftet der Mieter im Wert der Ersatzanschaffung der SIM-Karte.

Ein Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels an der Mietsache oder für eigene oder Schäden bei Dritten wird ausgeschlossen.

 

Stand: 12. August 2020