Eine IV-Rente können neu auch Suchtkranke beanspruchen
Das Bundesgericht hat diese Woche seine Rechtssprechung bei Menschen mit einer Suchterkrankung geändert. Konkret: Alkohl- oder Drogenabhängige können sich künftig Chancen auf eine IV-Rente erhoffen. Richtig so, sagt eine Sucht-Expertin.