Glarus reagiert auf IPV-Bundesgerichtsentscheid
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Die Krankenkassenprämien sind eine grosse finanzielle Belastung - vor allem für Familien. Darum müssen diese verbilligt werden, wenn Betroffene in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Das will das Bundesrecht. Vor einigen Montaten hat sich gezeigt: Viele Kanton sind zu knausrig bei den Prämienverbilligungen - so auch der Kanton Glarus. Auf Grund eines Bundesgerichtsentscheids, der den Kanton Luzern betrifft, muss jetzt auch der Kanton Glarus seine Praxis anpassen.