Das vorläufige Aus für Umbauten von alten Ställen und Maiensässen
Kurz vor der Abstimmung über die Zersiedelungsinitiative hat das Bundesgericht einen wegweisenden Entscheid getroffen. Die Umnutzung von Ställen, auch in abgelegenen Spezialzonen, in Ferienhäuser ist verboten. Mit dem Urteil haben die Richter der jahrzehntelangen Praxis in Graubünden einen Riegel geschoben. Ein Beitrag von Markus Seifert.
Yanik Buerkli