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Gerichtshof als Entscheidungsinstanz über Klimapolitik

Bei der Anhörung zum Fall der Klimaseniorinnen vor der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sagte der Vertreter der Bundes, das Gericht sei nicht der Ort, um über die nationale Klimapolitik zu entscheiden.

Agentur
sda
29.03.23 - 13:07 Uhr
Blaulicht

Alain Chablais, der Vertreter der die Schweizer Regierung, eröffnete seine Ausführungen mit der Feststellung, mit der Beschwerde versuche man zu behaupten oder zu suggerieren, dass die Schweiz untätig sei. Er zeigte deshalb die Massnahmen auf, die das Land im Bereich des Klimaschutzes ergriffen hat.

Er argumentierte auch, dass der Gerichtshof nicht dazu berufen sei, der Ort zu sein, an dem über die nationale Klimaschutzpolitik entschieden werde.

Für Jessica Simor, Anwältin der Beschwerdeführerinnen, leiden die Seniorinnen jedoch «bereits unter den Auswirkungen des Klimawandels» und die Schweiz unternehme nicht genug, um den Temperaturanstieg zu bekämpfen. Dieser sei in der Schweiz «doppelt so stark» wie im weltweiten Durchschnitt, argumentierte sie.

«Hitze tötet», sagte die Anwältin. Sie erhöhe das Risiko von Nierenproblemen, Asthmaanfällen, Herz-Kreislauf-Störungen und verursache schwere Symptome, die bei älteren Menschen und vor allem bei älteren Frauen besonders akut seien.

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