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Sexuelle Nötigung - Allegro zieht Urteil an Bundesgericht weiter

Der ehemalige Profi-Tennisprofi Yves Allegro, der wegen sexueller Nötigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt wurde, hat beim Bundesgericht Rekurs eingelegt. Der Walliser beteuert weiterhin seine Unschuld.

Agentur
sda
17.06.22 - 12:45 Uhr
Blaulicht
Der ehemalige Tennisspieler Yves Allegro stand 2019 vor dem Bezirksgericht Siders. (Archivbild)
Der ehemalige Tennisspieler Yves Allegro stand 2019 vor dem Bezirksgericht Siders. (Archivbild)
Keystone/LAURENT GILLIERON

«Nach einem langen, vor allem aus psychologischer Sicht aufreibenden Verfahren hat sich mein Mandant wirklich gefragt, ob er noch die Kraft, die Energie und den Mut hat, weiterzumachen. Aber nach reiflicher Überlegung hat er beschlossen, das Bundesgericht anzurufen, um bis zum Schluss seine Unschuld zu beteuern», sagte Pierre-Damien Eggly, einer der Anwälte des Wallisers, am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone SDA.

Der 43-Jährige war im Mai vom Walliser Kantonsgericht der sexuellen Nötigung für schuldig befunden worden. Das Gericht war der Ansicht, dass der Angeklagte «der Klägerin gegenüber Gewalt angewendet hatte, um sie in der Nacht vom 23. auf den 24. Oktober 2014 zu verschiedenen sexuellen Handlungen zu zwingen».

Das Kantonsgericht stützte sich insbesondere auf die forensischen und psychiatrischen Gutachten der Klägerin und die posttraumatische Belastungsstörung des Opfers, dessen Erinnerungsfetzen «nicht das Ergebnis von Halluzinationen oder einer geistigen Rekonstruktion sein können». Wie zuvor schon das Bezirksgericht Siders hatte auch das Kantonsgericht Allegro von der Straftat der Vergewaltigung freigesprochen.

Kein Rekurs der Staatsanwaltschaft

In seinem Urteil war das Kantonsgericht weder der Verteidigung noch der Staatsanwaltschaft gefolgt. Allegros Verteidiger forderten einen Freispruch. Die Walliser Staatsanwaltschaft beantragte eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren für den Ex-Tennis-Profi wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung.

Sie verzichtet auf einen Weiterzug des Falls. «Die Staatsanwaltschaft hat beim Bundesgericht keine Beschwerde gegen die Verurteilung des Angeklagten eingelegt», hiess es auf auf Anfrage von Keystone-SDA.

Vorfall in Tallinn

Der Walliser soll sich im Oktober 2014 an einer Zusammenkunft von europäischen Tennistrainern in Estlands Hauptstadt Tallinn gegenüber einer Trainerin der österreichischen Delegation nach einem Abend mit reichlich Alkoholkonsum unsittlich benommen haben. Die beiden Trainer-Delegationen aus Österreich und der Schweiz unternahmen gemeinsam eine ausgiebige «Beizentour».

Allegro landete schliesslich zusammen mit der Österreicherin in seinem Hotelzimmer. Dort kam es laut Gericht zu den sexuellen Übergriffen. Am nächsten Tag konnten sie sich beide nicht sich an die Geschehnisse der Nacht erinnern konnten. Sie tauschten SMS aus, in denen sich der Walliser unter anderem «für diese Nacht» und sein «nicht gentlemanlikes» Verhalten entschuldigte und die Klägerin sich über die blauen Flecken und anderen Zeichen auf ihrem Körper wunderte.

48 Stunden später kamen der Klägerin nach und nach Erinnerungen an die Nacht hoch. Sie vertraute sich Mitgliedern ihrer Delegation und ihrer besten Freundin an.

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