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PSG-Präsident und einstiger Fifa-Generalsekretär erneut vor Gericht

Das Berufungsverfahren gegen den PSG-Präsidenten Nasser Al-Khelaifi, Ex-Fifa-Generalsekretär Jérôme Valcke und einen weiteren Angeklagten in der Affäre um Fussball-TV-Rechte ist am Montag vor der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona eröffnet worden.

Agentur
sda
07.03.22 - 10:52 Uhr
Blaulicht
Der frühere Fifa-Generalsekretär Jerôme Valcke (Mitte) mit seinem Verteidiger Patrick Hunziker (r.) beim Prozess im September 2020. (Archivbild)
Der frühere Fifa-Generalsekretär Jerôme Valcke (Mitte) mit seinem Verteidiger Patrick Hunziker (r.) beim Prozess im September 2020. (Archivbild)
Keystone/KEYSTONE/Ti-Press/FRANCESCA AGOSTA

Die Angeklagten müssen sich wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Bestechung vor Gericht verantworten. Zum Prozessauftakt bezeichnete Valckes Verteidiger, Patrick Hunziker, die Anklageschrift als unbrauchbar aufgrund der Geheimhaltung der Untersuchung und der Voreingenommenheit der leitenden Staatsanwälte.

Der ehemalige Generalsekretär des Weltfussballverbands (Fifa) muss sich wegen schwerer ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und passiver Bestechung verantworten. Neben ihm sitzt Nasser Al-Khelaifi, Chef der beIN Media Group und Präsident von Paris-St-Germain, auf der Anklagebank. Der Katarer wird der Anstiftung zur ungetreuen Geschäftsbesorgung beschuldigt.

Der dritte Angeklagte, ein griechischer Geschäftsmann, erschien am Montagmorgen ebenfalls vor dem Berufungsgericht, da er bei der Verhandlung in erster Instanz im September 2020 nicht anwesend war. Er muss sich wegen Anstiftung zur ungetreuen Geschäftsbesorgung und aktiver Bestechung verantworten.

Teilweise Freisprüche

Die Bundesanwaltschaft hatte im Februar 2021 angekündigt, dass sie gegen das Urteil des Bundesstrafgerichts in Bellinzona Berufung einlegen werde. Das Gericht hatte den PSG-Präsidenten und den griechischen Geschäftsmann freigesprochen. Valcke wurde wegen Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 200 Franken verurteilt.

Die Bundesanwaltschaft hatte für Valcke eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten gefordert. Gegen Al-Khelaifi lautete der Strafantrag auf 28 Monate teilbedingt und gegen den abwesenden Griechen auf 30 Monate teilbedingt.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem ehemaligen Generalsekretär vor, die TV-Rechte an mehreren Fussballcups an die beiden anderen Angeklagten abgetreten zu haben. Valcke soll ohne Wissen der Fifa gehandelt und persönliche Vorteile erlangt haben, unter anderem die Nutzung einer Luxusvilla auf Sardinien.

Das Verfahren vor dem Berufungsgericht dauert voraussichtlich bis Donnerstag.

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