×

Ex-Tennis-Profi Yves Allegro wegen sexueller Nötigung verurteilt

Der frühere Tennis-Profi Yves Allegro ist vom Walliser Kantonsgericht der sexuellen Nötigung für schuldig befunden worden. Das Gericht verurteilte den 43-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten bei einer Bewährungsfrist von zwei Jahren.

Agentur
sda
12.05.22 - 15:35 Uhr
Blaulicht
Der frühere Tennisspieler Yves Allegro  musste sich 2019 vor dem Bezirksgericht in Siders verantworten. Gegen das erstinstanzliche Urteil legte er Berufung ein. (Archivbild)
Der frühere Tennisspieler Yves Allegro musste sich 2019 vor dem Bezirksgericht in Siders verantworten. Gegen das erstinstanzliche Urteil legte er Berufung ein. (Archivbild)
Keystone/LAURENT GILLIERON

Das Gericht kam in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass der Angeklagte gegenüber der Klägerin Gewalt angewendet hat, um sie zu verschiedenen sexuellen Handlungen zu zwingen. Wie schon das Bezirksgericht Siders sprach auch das Kantonsgericht Allegro vom Vorwurf der Vergewaltigung frei.

Mit seinem Urteil folgte das Kantonsgericht weder der Verteidigung, die einen Freispruch gefordert hatte, noch der Staatsanwaltschaft, die während des Prozesses Anfang April eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren für den Ex-Tennis-Profi wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung beantragt hatte. In erster Instanz war Allegro zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.

Vorfall im Hotelzimmer

Der Walliser soll sich im Oktober 2014 an einer Zusammenkunft von europäischen Tennistrainern in Estlands Hauptstadt Tallinn gegenüber einer Trainerin der österreichischen Delegation nach einem Abend mit reichlich Alkoholkonsum unsittlich benommen haben. Die beiden Trainer-Delegationen aus Österreich und der Schweiz unternahmen gemeinsam eine ausgiebige «Beizentour».

Allegro landete schliesslich zusammen mit der Österreicherin in seinem Hotelzimmer. Dort kam es laut Gericht zu den sexuellen Übergriffen.

Am nächsten Tag konnten sie sich beide nicht sich an die Geschehnisse der Nacht erinnern konnten. Sie tauschten SMS aus, in denen sich der Walliser unter anderem «für diese Nacht» und sein «nicht gentlemanlikes» Verhalten entschuldigte und die Klägerin sich über die blauen Flecken und anderen Zeichen auf ihrem Körper wunderte.

48 Stunden später kamen der Klägerin nach und nach Erinnerungen an die Nacht hoch. Sie vertraute sich Mitgliedern ihrer Delegation und ihrer besten Freundin an.

Strafmass gemildert

Das Urteil stütze sich insbesondere auf die forensischen und psychiatrischen Gutachten der Klägerin und die posttraumatische Belastungsstörung des Opfers, dessen Erinnerungsfetzen «nicht das Ergebnis von Halluzinationen oder einer geistigen Rekonstruktion sein können», erklärte das Gericht in einer Medienmitteilung.

Das Kantonsgericht milderte das Strafmass im Vergleich zur Vorinstanz. Es war der Ansicht, dass aufgrund der Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes und der Berichterstattung in den Medien über diesen Fall eine Strafmilderung um vier Monate angebracht sei.

Der 43-Jährige muss jedoch 3500 Franken als Schadenersatz an die Klägerin sowie eine Entschädigung von 15'000 Franken für immaterielle Schäden zahlen. Ebenso muss Allegro für die gesamten Kosten der ersten Instanz und ein Drittel der Berufungskosten aufkommen.

Rekurs möglich

Allegro behält sich das Recht vor, den Fall ans Bundesgericht zu ziehen, wie seine Anwälte in einer Stellungnahme erklärten. Sie weisen darauf hin, dass die Strafe ihres Mandanten reduziert wurde und dass er «insbesondere vom Vorwurf der Vergewaltigung sowie bestimmten Handlungen bezüglich der sexuellen Nötigung freigesprochen wurde».

Auch auf Seiten der Klägerin sind Rechtsmittel möglich. Ihr Anwalt Harlad Gattlen erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass seine Mandantin zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Entscheidung getroffen habe. Die Staatsanwaltschaft erklärte, sie wolle «das Urteil analysieren, um zu entscheiden, ob eine Berufung möglich ist».

Die Kommentarfunktion wurde für diesen Artikel deaktiviert.
Mehr zu Blaulicht MEHR