×

Drogendealer muss nach Tötung von Rivalen sechs Jahre ins Gefängnis

Ein Drogendealer ist im Kanton Waadt zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sechs Jahren und einem Landesverweis von 15 Jahren verurteilt worden. Er hatte im Mai 2020 einen anderen Drogenhändler während eines Streits mit einem Messer tödlich verletzt.

Agentur
sda
06.05.22 - 19:47 Uhr
Blaulicht
Zum tödlichen Streit zwischen den beiden Männern im Parkhaus von Ouchy kam es wegen einer Auseinandersetzung um die Drogenverkaufszone. (Symbolbild)
Zum tödlichen Streit zwischen den beiden Männern im Parkhaus von Ouchy kam es wegen einer Auseinandersetzung um die Drogenverkaufszone. (Symbolbild)
Keystone/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Das Bezirksgericht Lausanne befand den senegalesischen Angeklagten am Freitag der vorsätzlichen Tötung für schuldig. Mit dem Strafmass blieben die Richter unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die an der Gerichtsverhandlung am Mittwoch elf Jahre Gefängnis ohne Bewährung gefordert hatten. Die Verteidigung hatte auf Notwehr plädiert.

Zur tödlichen Auseinandersetzung zwischen dem 29-jährigen Senegalesen und dem 30-jährigen Gambier kam es wegen eines Streits um die Drogenverkaufszone im Parkhaus im Hafen von Ouchy . Der Senegalese traf sich im Parkhaus mit einem Käufer für einen Kokaindeal. Dies passte dem Gambier nicht, weil er der Ansicht war, das dies sein «Revier» sei.

Opfer griff zuerst mit Messer an

Es kam zu einem Wortgefecht, es folgten Faustschläge sowie Tritte und schliesslich die tödliche Messerstecherei. Zuerst griff das spätere Opfer den Verurteilten mit der Stichwaffe an, wobei er diesen am Schlüsselbein und an den Händen verletzte.

Vermutlich durch ihren Kampf aus dem Gleichgewicht gebracht, stürzten die beiden Männer die Treppe hinunter und fielen auf die Zwischenplattform zwischen dem zweiten und dritten Stockwerk des Parkhauses. Es ist unklar, wann genau es dem Senegalesen gelang, das Messer an sich zu reissen, ob vor, während oder nach dem Sturz.

Nachdem der Angeklagte das Messer ergriffen hatte, versetzte er seinem Gegner einen heftigen Stich in den linken Brustkorb, der die Lunge durchbohrte, eine Arterie durchtrennte und eine Rippe brach. Anschliessend flüchtete er über das Treppenhaus.

Das Opfer erlag noch am Tatort seinen Verletzungen. Der Senegalese verliess die Schweiz am nächsten Tag über das französische Annemasse und wurde am 29. Juli 2020 in Rotterdam in den Niederlanden festgenommen.

Staatsanwältin sah Tötungsabsicht

Die Staatsanwältin warf dem senegalesischen Dealer vor, er habe versucht, «seinen Gegner mit Kraft und Entschlossenheit zu vernichten». Die Absicht sei gewesen, zu töten, sich zu rächen, durch eine extrem gewaltsame Tat. Seine Schuld wiege sehr schwer.

Die Verteidigung hatte hingegen auf Notwehr und damit auf Freispruch plädiert. Der Anwalt des Angeklagten erinnerte daran, dass sein Mandant keine Waffe bei sich trug und dass es das Opfer war, das zuerst die «ernsthafte» Absicht hatte, «Kontakt zu suchen, anzugreifen, zuzustechen oder sogar zu töten».

Besondere Tatumstände

Die Richter des Kriminalgerichts waren weniger streng als die Staatsanwältin. «Die Schuld wiegt zwar schwer, aber nicht so schwer wie es die Staatsanwaltschaft sieht. Die Strafe muss angesichts der besonderen und heiklen Situation, in der sich der Angeklagte befand, milder ausfallen», sagte Gerichtspräsident Pierre Bruttin bei der Urteilsverkündung.

Das Gericht hielt insbesondere fest, dass das Opfer zuerst mit dem Messer zugestochen habe. Der Gerichtspräsident betonte jedoch, dass der Verurteilte, nachdem er das Messer an sich gerissen hatte, mit einem «furchterregend wirksamen und geschickt geführten einzelnen Stich zurückgeschlagen» und seinen Gegner damit tödlich verletzt habe.

Das Gericht war der Ansicht, dass dieser Messerstich absichtlich und nicht zufällig erfolgte. Aus diesem Grund schloss es Notwehr aus. Der senegalesische Dealer hätte demnach fliehen oder weniger hart zuschlagen können. «Er hätte eine andere Lösung wählen können und müssen», sagte Gerichtspräsident Bruttin.

Weitere Straftaten

Der Angeklagte wurde auch wegen anderer Straftaten zu einem weiteren Jahr Gefängnis verurteilt, insbesondere wegen Verstössen gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und die Integration sowie gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel. Seine knapp 650 Tage in Untersuchungshaft - der Mann befindet sich seit November 2020 im Gefängnis La Croisée - werden ihm als verbüsste Strafe angerechnet.

Auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA behält sich sowohl die Staatsanwältin als auch der Verteidiger das Recht vor, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Die Kommentarfunktion wurde für diesen Artikel deaktiviert.
Mehr zu Blaulicht MEHR