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Bundesgericht heisst Beschwerde von Inclusion Handicap gut

Nach der Kritik der Organisation Inclusion Handicap müssen die SBB sicherstellen, dass alle Rampen im Ein- und Ausstiegsbereich der neuen Fernverkehrs-Doppelstockzüge (FV Dosto) eine maximale Neigung von 15 Prozent aufweisen. Das hat das Bundesgericht entschieden.

Agentur
sda
25.02.22 - 08:47 Uhr
Blaulicht
Der Fernverkehr-Doppelstockzug FV-Dosto der SBB. (Archivbild)
Der Fernverkehr-Doppelstockzug FV-Dosto der SBB. (Archivbild)
KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Das Bundesverwaltungsgericht hatte dies im Winter 2018 nur für einen Ein- und Ausstieg pro Zug verlangt. Darüber hinaus müsse das Bundesamt für Verkehr (BAV) abklären, ob der Ein- und Ausstieg von mobilitätsbehinderten Menschen mit Bezug auf die Abfolge der beanstandeten Gestaltungselemente insgesamt autonom und sicher genutzt werden könne, hiess es im Urteil vom 22. Februar, das am Freitag veröffentlicht wurde.

Wie die SBB nach Veröffentlichung des Urteils mitteilten, weisen alle Rampen im Ein- und Ausstiegsbereich des früher auch als «Pannenzug» bekannten FV Dosto bereits heute eine maximale Neigung von 15 Prozent auf. Damit erfülle die SBB die Auflage Urteil des Bundesgerichts.

Die SBB begrüssten, dass das Bundesgericht weiteren Punkte der Beschwerde abgelehnt habe. Das BAV werde vollumfänglich bei der Klärung der offenen Punkte, die im Urteil formuliert wurden, unterstützt. Die FV-Dosto verkehren laut SBB weiterhin wie bisher. Der Zug ist seit rund vier Jahren auf dem Schweizer Schienennetz im Einsatz.

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