×

Besetzer des Mormont-Hügels in der Waadt müssen nicht ins Gefängnis

Zehn Monate nach der Räumung eines Protestlagers in Eclépens, Waadt, sind die Strafen für einen Teil der Geländebesetzer stark reduziert worden. Die meisten wurden vor Gericht zu Geldstrafen verurteilt. Der Staatsanwalt Eric Cottier hatte Gefängnisstrafen beantragt.

Agentur
sda
24.01.22 - 15:36 Uhr
Blaulicht
Ein Teil der Umweltaktivisten stand letzte Woche in Nyon VD vor Gericht.
Ein Teil der Umweltaktivisten stand letzte Woche in Nyon VD vor Gericht.
KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Am Montag wurden die Urteile veröffentlicht, nachdem sich vergangene Woche sieben Personen vor dem Bezirksgericht Nyon hatten verantworten müssen. Ihnen wurde vorgeworfen wurde, sich während der Räumung des Protestlagers auf dem Hügel Mormont Ende März 2021 der Polizei widersetzt zu haben. Sie protestierten damals gegen die Erweiterung eines Steinbruchs des Baustoffkonzerns Holcim.

Gemäss den Urteilen können die Aktivisten nicht wegen Hausfriedensbruchs verurteilt werden, weil Holcim die Anzeige zurückgezogen hat. Auch vom Vorwurf des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen sprach das Gericht die Aktivisten frei.

Polizisten an der Arbeit gehindert

Die meisten Geländebesetzer wurden jedoch wegen Hinderung einer Amtshandlung für schuldig befunden. Das Gericht befand, dass sie die Arbeit der Polizei bei der Räumung des Protestlagers behindert hätten, indem sie sich beispielsweise an einem Seil festgeknotet oder sich auf dem Dach eines verlassenen Gebäudes verschanzt hatten.

Dies brachte ihnen bedingte Geldstrafen in Höhe von etwa von fünf Tagessätzen ein. Die Staatsanwaltschaft, die sich umso strenger zeigte, weil mehrere Aktivisten sich zunächst geweigert hatten, ihre Identität preiszugeben, hatte unbedingte Gefängnisstrafen von zwei Monaten gefordert.

Ein vollständiger Freispruch

Für einen Angeklagten hatte die Staatsanwaltschaft sogar sechs Monate Gefängnis beantragt. Ihm wurde aufgrund einer in einem Handschuh gefundenen DNA-Spur vorgeworfen, die Polizei mit Wurfgeschossen angegriffen zu haben. Es stellte sich jedoch heraus, dass sich der junge Mann an diesem Tag gar nicht vor Ort befand. Er wurde vollständig freigesprochen.

Die Angeklagten, die vor dem Gericht von rund 50 Sympathisanten unterstützt wurden, waren erleichtert, dass sie nicht ins Gefängnis müssen. «Man kann jedoch angesichts der dramatischen ökologischen Situation nicht den Sieg verkünden. Holcim hätte vor Gericht hätte stehen müssen», sagte eine Aktivistin.

Getrübte Freude

Die Anwälte zeigten sich nur teilweise erfreut über die Urteile des Gerichts. «Das ist eine massive Niederlage für die Staatsanwaltschaft», sagte Anwalt Philippe Currat. Die Strafe seiner Mandantin wurde von zwei Monaten Gefängnis auf eine bedingte Geldstrafe von zehn Tagessätzen reduziert.

Ins gleiche Horn blies die Bewegung Klimastreik, deren Aktivisten sich teilweise am Protest auf dem Hügel Mormont beteiligt hatten. Die Bewegung sprach ebenfalls von einer erfreulichen Niederlage der waadtländischen Staatsanwaltschaft. Deren Hartnäckigkeit und die - wenn auch schwachen - verhängten Strafen seien jedoch besorgniserregend.

Anwältin Saskia von Fliedner, die für einen anderen Aktivisten plädierte, war geteilter Meinung. Sie war der Ansicht, dass das Gericht in den Fragen Klimanotstand und Demonstrationsfreiheit kein Risiko eingegangen sei. «Die Frage der Grundrechte wurde nicht anerkannt. Das ist die grosse Enttäuschung dieses Urteils», sagte sie.

Die Urteile gegen diese sieben Geländebesetzer sind die ersten einer langen Reihe. Rund 40 weitere Aktivisten werden zu einem späteren Zeitpunkt vor Gericht gestellt.

Die Kommentarfunktion wurde für diesen Artikel deaktiviert.
Mehr zu Blaulicht MEHR