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Ausserordentliche Staatsanwältin untersucht Schusswaffeneinsatz

Die Polizei hat am Samstag in Näfels einen flüchtenden Mann mit einem Schuss aus einer Waffe verletzt. Nun wird der Schusswaffeneinsatz von einer ausserordentlichen Staatsanwältin untersucht.

Südostschweiz
10.05.22 - 16:41 Uhr
Blaulicht
Veranlasst durch die Staatsanwaltschaft: Eine Strafuntersuchung soll den Hergang des Vorfalls sowie eine mögliche strafrechtliche Verantwortung der Beteiligten klären.
Veranlasst durch die Staatsanwaltschaft: Eine Strafuntersuchung soll den Hergang des Vorfalls sowie eine mögliche strafrechtliche Verantwortung der Beteiligten klären.
Symbolbild Gian Ehrenzeller / Keystone

Wenn Polizisten von ihrer Schusswaffe Gebrauch machen, muss das immer von der Staatsanwaltschaft untersucht werden. Der Glarner Regierungsrat setzt deshalb die ausserordentliche Staatsanwältin Bettina Groth ein, um den Schusswaffeneinsatz von der Glarner Kantonspolizei vom Samstag zu untersuchen. Das sei üblich in kleinen Kantonen, in denen sich Staatsanwaltschaft und Polizei von der Arbeit her sehr gut kennen, sagte der leitende Glarner Staatsanwalt Patrick Fluri. So sollen Interessenskonflikte vermieden werden.

In einer Mitteilung des Kantons heisst es, dass gegen die Mitarbeitenden der Kantonspolizei, welche ihre Dienstwaffen einsetzten, durch die Staats- und Jugendanwaltschaft eine Strafuntersuchung eröffnet worden sei. Die Untersuchung soll den Hergang des Vorfalls sowie eine mögliche strafrechtliche Verantwortung der Beteiligten klären.

Das ist passiert

Die Kantonspolizei Glarus war am Samstagabend laut eigenen Angaben mit zwei Patrouillen wegen eines gemeldeten Einbruchdiebstahls in einem Ferienhaus im Gebiet Oberseetal oberhalb von Näfels ausgerückt. Die Beamten errichteten daraufhin auf der Oberseestrasse eine Strassensperre. Später näherte sich das Auto mit den mutmasslichen Einbrechern, und die Polizei wollte diese verhaften. Im Zuge dessen sei es zu mehreren Schussabgaben durch verschiedene Polizisten gekommen, schreibt die Sicherheit und Justiz Staats- und Jugendanwaltschaft Glarus in einer Medienmitteilung.

Ein 32-Jähriger und 29-jähriger Mann haben sich dabei gemäss der Staatsanwaltschaft Schussverletzungen zugezogen. Ein 41-jähriger weiterer Fahrzeuginsasse sei unverletzt geblieben und mit den beiden Verletzten rund einen Kilometer weiter gefahren. Worauf sie ausserhalb von Näfels verunfallt seien.

Der 32-Jährige habe schwere Verletzungen erlitten und sei mit der Rega in eine Spezialklinik geflogen worden. Sein Gesundheitszustand sei kritisch. Der Jüngere befände sich in Spitalpflege und sei ansprechbar. Ein dritter mutmasslicher Einbrecher flüchtete gemäss der Kantonspolizei und wurde nach einer Fahndung festgenommen. 

(red)

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Die Polizei hat ihre Schusswaffen nicht als Dekoration bei sich.Sie muss sie je nach Gefahrenlage auch einsetzen können.

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