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Anträge der Verteidigung im Blatter/Platini-Prozess abgewiesen

Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona hat am Mittwoch der Prozess gegen die Ex-Präsidenten von Fifa und Uefa, Sepp Blatter und Michel Platini begonnen. Es geht um eine verdächtige Zahlung der Fifa an Platini in Höhe von zwei Mio. Franken aus dem Jahr 2011.

Agentur
sda
08.06.22 - 13:38 Uhr
Blaulicht
Sepp Blatter trifft beim Bundesstrafgericht in Bellinzona ein. Dort hat der Prozess gegen die ehemaligen Fifa-Präsidenten und gegen den ehemaligen Uefa-Präsidenten Michel Platini begonnen.
Sepp Blatter trifft beim Bundesstrafgericht in Bellinzona ein. Dort hat der Prozess gegen die ehemaligen Fifa-Präsidenten und gegen den ehemaligen Uefa-Präsidenten Michel Platini begonnen.
KEYSTONE/Alessandro Crinari

Am ersten Verhandlungstag wurden im Rahmen der Vorfragen alle Anträge der Verteidigung abgewiesen. Am Donnerstag wird der Prozess mit der Einvernahme Blatters fortgesetzt und damit wird es dann zu den konkreten Anklagevorwürfen kommen.

Der 86-jährige Blatter erklärte am Ende des ersten Verhandlungstages, es gehe ihm nicht gut. Er habe Mühe mit dem Atmen.

Heftiger Schlagabtausch

Am ersten Verhandlungstag kam es im Rahmen der Vorfragen zu einem heftigen Schlagabtausch zwischen Verteidigung, Bundesanwaltschaft und Privatklägerin. Lorenz Erni als Anwalt von Blatter verlangte, die Fifa als Privatklägerin vom Verfahren auszuschliessen, weil vereinsrechtlich kein rechtskräftiger Entscheid vorliege, um sich gegen einen ehemaligen Präsidenten als Privatklägerin zu konstituieren.

Die Verteidigerin der FIFA, Catherine Hohl-Chirazi, plädierte auf Rückweisung des Antrags. Es sei klar, dass die Fifa als geschädigte Partei einen Anspruch auf Privatklägerschaft habe und dafür legitimiert sei.

Dominic Nellen als Anwalt des 66-jährigen Platini bestritt die Zuständigkeit des Bundesstrafgerichts. Er verlangte eine Sistierung des Verfahrens, um die Untersuchungen gegen den Ex-Bundesanwalt Michael Lauber beiziehen zu können, bei denen es um Treffen mit dem heutigen Präsidenten Gianni Infantino geht. Die Bundesanwaltschaft und FIFA-Vertreterin erklärten, diese Untersuchungen hätten nichts mit dem Anklagesachverhalt der Zwei-Millionen-Zahlung zu tun.

Das Gericht wies alle Anträge ab, insbesondere den Antrag auf Ausschluss der FIFA als Privatklägerin und die Sistierung des Verfahrens. Die Begründungen der Verteidigung hielten einer rechtlichen Prüfung nicht stand.

Betrug oder Beraterhonorar

Die Bundesanwaltschaft sieht in der erwähnten Zwei-Millionen-Zahlung einen Betrug, da diese ihrer Ansicht nach ohne rechtliche Grundlage erfolgt ist. Nach Ansicht der beiden beteiligten Funktionäre handelte es sich hingegen um eine ausstehende Restzahlung von einer früheren Beratertätigkeit Platinis für die Fifa aus den Jahr 1998 bis 2002.

Die Beschuldigten weisen den Vorwurf des Betrugs entschieden zurück. Die Verteidigung Platinis sieht in der ganzen Angelegenheit einen Komplott, der dazu gedient habe, Platini als Fifa-Präsident zu verhindern und den Weg für Infantino frei zu machen.

Bis 22. Juni sind für die Hauptverhandlung vor der Strafkammer elf Verhandlungstage angesetzt. Allerdings wird jeweils nur am Vormittag debattiert - bis spätestens 13.30 Uhr. Blatters Gesundheitszustand lässt maximal vier Stunden pro Tag zu. Am Donnerstag wird die Hauptverhandlung ab 8.30 Uhr weiter geführt. Die Fifa tritt im Verfahren als Privatklägerin auf. Die Urteilseröffnung ist auf den 8. Juli festgelegt.

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