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Lebenslängliche Freiheitsstrafe nach Zweifach-Mord von Hausen AG

Das Bezirksgericht Brugg AG hat am Donnerstag einen 58-jährigen Mann des mehrfachen Morde schuldig gesprochen. Es verhängte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Der Mann hatte am 8. Januar 2018 seine Frau und seine Schwägerin erstochen.

Agentur
sda
10.06.21 - 18:43 Uhr
Blaulicht
Die beiden Frauen wurden am 8. Januar 2018 in Hausen AG getötet. (Archivbild)
Die beiden Frauen wurden am 8. Januar 2018 in Hausen AG getötet. (Archivbild)
KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Das Gericht ordnete zudem eine 15-jährige Landesverweisung des Kosovaren an, mit Eintragung im Schengener Informationssystem (SIS). Damit kann der Mann auch nicht in ein anderes Schengenland einreisen.

Im Strafvollzug hat der Mann für vorderhand fünf Jahre eine ambulante Therapie zu absolvieren. Den Angehörigen der Opfer, darunter die drei Kinder, die er mit seiner Ehefrau hat, muss er Genugtuungszahlungen in der Gesamthöhe von gegen 200'000 Franken leisten. Dazu kommen weitere Kosten aus dem Verfahren.

Der Mann, der sich im vorzeitigen Strafvollzug befindet, wird in Sicherheitshaft versetzt. Dies, weil Fluchtgefahr bestehe, sagte der vorsitzende Richter.

Das Bezirksgericht folgte mit seinem Urteil den Anträgen des Staatsanwalts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Aargau weitergezogen werden.

«Keine Notwehr»

Der Beschuldigte hatte Notwehr geltend gemacht. Die Frauen hätten ihn mit Messern angegriffen. Er habe sie nicht mit Absicht verletzt. Sein Verteidiger plädierte deshalb auf einen vollumfänglichen Freispruch.

Nach eingehender Analyse der zahlreichen Indizien sei das Gericht aber zum Schluss gekommen, dass der Vorfall sich nicht so abgespielt haben könne, wie es der Beschuldigte geschildert habe, sagte der Richter. «Das Gericht verneint eine Notwehrsituation». Es zweifle auch nicht daran, dass der Beschuldigte bei beiden Opfern mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt habe.

Herrscher über Leben und Tod

Die 38-jährige Ehefrau und deren 31-jährige Schwester seien «sicher keine Heiligen» gewesen, sagte der Richter. Sie hätten sich vergnügen wollen, die Ehefrau auch ausserehelich. Die Moral sei aber keine Richtschnur in dem Verfahren.

Der Beschuldigte mit seinen starren Vorstellungen seiner Rolle als «Pater Familias» sei «regelrecht vorgeführt» worden. In dieser Situation habe er sich als Herrscher über Leben und Tod aufgespielt «und seine Ehre wiederhergestellt». Damit seien die beiden Tötungen als Morde zu qualifizieren. «Daran ändert auch die effektive eheliche Untreue rein gar nichts», sagte der Richter.

Die Schwägerin sei für den Beschuldigten eine Verbündete seiner Frau gewesen und daran schuld, dass diese nicht mehr dieselbe war wie früher. Aus der Art ihrer Tötung spreche grosser Hass.

Weder Einsicht noch Reue

Der Täter habe weder Einsicht noch Reue gezeigt. Sein Verschulden wiege sehr schwer. Das Verhalten nach der Tat mit dem Inszenieren einer angeblichen Notwehrsituation zeuge von Kaltblütigkeit.

Zum Schluss ging der Richter auf die Situation der Kinder des Beschuldigten und seiner getöteten Ehefrau ein. Bis heute wüssten die drei nicht, was an jenem Januarmorgen passiert sei. Auf einen Schlag seien sie faktisch zu Vollwaisen geworden. Alle litten unter schweren psychischen Problemen.

Dann wandte sich der Richter direkt an den Beschuldigten. Es sei verständlich, sich in einem Strafverfahren taktisch zu verhalten, sagte er. Er bitte ihn aber, wenn das Urteil einst rechtskräftig sei, seinen drei Kindern die Wahrheit zu erzählen.

«Ihre Kinder werden aufgefressen von der Ungewissheit». In seiner Verantwortung als Vater solle er ihnen reinen Wein einschenken «und ihr Martyrium beenden».

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