Deutsche Regierung ist für erneute Anklage von Mordverdächtigen
Mordverdächtigen soll in Deutschland ein zweites Mal der Prozess gemacht werden können, wenn neue Beweise vorliegen.
Mordverdächtigen soll in Deutschland ein zweites Mal der Prozess gemacht werden können, wenn neue Beweise vorliegen.
Das berichtet die «Bild» am Dienstag unter Berufung auf eine Formulierungshilfe von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD), die für die Regierungsfraktionen erstellt wurde und in der kommenden Woche im Bundestag in die erste Lesung gehen soll.
Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, begrüsste das Vorhaben. Es sei «schreiendes Unrecht», wenn ein vormals freigesprochener Mörder nicht verurteilt werden könne, obwohl neue Beweise seine Tat belegten", sagte Fechner der «Bild».
Rechtssicherheit sei ein hohes Gut. Aber bei unverjährbaren Taten wie Mord dürfe sich kein Täter sicher sein, auch nach einem Freispruch nicht doch noch verurteilt zu werden, wenn ihn neue Beweise überführen". Wie viele andere EU-Staaten erweitere Deutschland deshalb die Wiederaufnahmegründe für ein neues Strafverfahren, kündigte der SPD-Politiker an.
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