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Teilbedingte Freiheitsstrafe für einst renommierten Juristen

Das Regionalgericht Bern hat den einst renommierten Juristen Franz A. Zölch wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt.

Agentur
sda
16.03.21 - 16:32 Uhr
Blaulicht
Der einst renommierte Berner Jurist Franz A. Zölch ist vom Gericht in Bern wegen gewerbsmässigen Betrugs verurteilt worden. (Archivbild).
Der einst renommierte Berner Jurist Franz A. Zölch ist vom Gericht in Bern wegen gewerbsmässigen Betrugs verurteilt worden. (Archivbild).
Keystone/GAETAN BALLY

18 Monate davon sind aufgeschoben mit einer Probezeit von drei Jahren, wie der Gerichtspräsident am Dienstag bei der Urteilseröffnung bekannt gab.

Die erste Gerichtsinstanz sah es als erwiesen an, dass Zölch unter Vorspiegelung falscher Tatsachen bei Bekannten Darlehen aufnahm, die er nicht zurückbezahlte. Dabei habe er seine Geldgeber arglistig getäuscht. Er habe gewusst, dass er tief im Schuldensumpf stecke und die Beträge nicht zurückzahlen werde.

Dennoch habe er seine Geldgeber glauben lassen, er stecke nur in einem kurzfristigen finanziellen Engpass. Zölch habe auf seine Bekanntheit als Medienrechtler, hoher Militär, Hochschuldozent, Bernburger und Ex-Mann einer Regierungsrätin vertraut. Er sei davon ausgegangen, dass ihm die Darlehensgeber blind vertrauten.

Zölchs Verteidiger hatte für seinen Mandanten einen Freispruch verlangt. Er sah die Pflicht bei den Geldgebern. Sie hätten es unterlassen, die von Zölch aufgetischten Geschichten zu hinterfragen und Abklärungen zu tätigen. Die Gläubiger hätten ihm viel zu leichtfertig vertraut.

Dies sah das Gericht anders. Schliesslich habe es sich bei den Gläubigern um befreundete Personen gehandelt. Entsprechende Abklärungen hätten die Freundschaft belastet, weshalb wohl die meisten um Geld Angegangenen davor zurückschreckten.

Der Staatsanwalt hatte am Montag eine härtere Gangart angeschlagen und eine Freiheitsstrafe von 56 Monaten für Zölch gefordert.

In einzelnen Punkten wurde Zölch am Dienstag freigesprochen. In der Mehrheit der Fälle aber wurde er wegen gewerbsmässigen Betrugs respektive Betrugs und Betrugsversuchen schuldig gesprochen.

Einst verkehrte Zölch in den ganz feinen Kreisen. Doch dann kam der Fall aus grosser gesellschaftlicher Höhe. Er steckte tief im Schuldensumpf.

Immer wieder gelang es ihm, seine Gläubiger hinzuhalten. Zölch, der zunehmend für Behörden schwieriger aufzufinden war, liess stets verlauten, er habe nicht mit Arglist gehandelt, sondern sei überzeugt gewesen, er könne das Geld zurückzahlen.

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