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Tötungsdelikt im Thurgau: Opfer und Täterin lebten unter einem Dach

Im Tötungsdelikt von Bottighofen TG hat die Tatverdächtige ein Geständnis abgelegt. Das Opfer und die mutmassliche Täterin lebten im gleichen Haus. Dort fand die Polizei auch eine Waffe.

Agentur
sda
22.12.20 - 11:07 Uhr
Blaulicht
Die mutmassliche Täterin des Tötungsdelikts von Bottighofen TG hat gestanden. Die Kantonspolizei Thurgau klärt die Umstände der Tat. (Symbolbild)
Die mutmassliche Täterin des Tötungsdelikts von Bottighofen TG hat gestanden. Die Kantonspolizei Thurgau klärt die Umstände der Tat. (Symbolbild)
Kapo TG

Die 54-jährige Tatverdächtige sei geständig, am 29. Oktober in Bottighofen die 62-jährige Frau erschossen zu haben, teilte die Thurgauer Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.

Die Beschuldigte und das Opfer lebten in Bottighofen unter einem Dach. «Die Tatverdächtige ist die Vermieterin des Opfers», bestätigte Marco Breu, Sprecher der Thurgauer Kantonspolizei, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Waffe am Tatort

Bei der Hausdurchsuchung sei eine Faustfeuerwaffe gefunden worden. Das Kaliber passe zur Kugel, mit welcher das Opfer erschossen worden sei. «Es ist aber noch nicht sicher, ob dies auch die Tatwaffe ist», so Breu.

Die genauen Umstände sowie das Motiv der Tat sind Gegenstand der Ermittlungen und der Strafuntersuchung. Keller und Waschküche des Wohnhauses seien versiegelt worden. «Es ist eine Tatrekonstruktion geplant», sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft weiter. Hinweise auf weitere Beteiligte gebe es nicht.

Die 62-jährige Schweizerin war seit dem 29. Oktober vermisst worden. Wenige Tage vor dem Auffinden der Leiche suchte die Polizei nochmals nach Zeugen. Rund 20 Kilometer von der späteren Fundstelle hatte die Frau ein Auto beim Parkplatz eines Vitaparcours abgestellt.

Beschuldigte in Untersuchungshaft

Anfang Dezember waren am Waldrand des «Sangehölzli» in Egnach TG «sterbliche Überreste eines Menschen» aufgefunden worden. Die Abklärungen durch das Institut für Rechtsmedizin hatten ergeben, dass der Leichenfund der vermissten Frau zugeordnet werden konnte.

Bei dem aufgefundenen Körperteil handelt es sich laut Staatsanwaltschaft um den Kopf des Opfers. Es seien keine weiteren Körperteile gefunden worden, sagte Breu.

Das Zwangsmassnahmengericht hat Untersuchungshaft für die mutmassliche Täterin bewilligt. Die 54-Jährige ist nicht vorbestraft.

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