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Gericht in Bülach ZH verurteilt Mutter wegen fahrlässiger Tötung

Das Bezirksgericht Bülach ZH hat eine 31-jähriger Kamerunerin der fahrlässigen Tötung ihres vierjährigen Sohnes schuldig gesprochen. Aufgrund ihrer psychischen Erkrankung muss sie aber nicht ins Gefängnis. Das Gericht ordnete stattdessen eine stationäre Massnahme an.

Agentur
sda
13.11.20 - 17:21 Uhr
Blaulicht
Eine 31-jährige Kamerunerin musste sich am Freitag vor dem Bezirksgericht Bülach verantworten. Ihr wurde vorgeworfen, ihren 4-jährigen Sohn getötet zu haben. (Symbolbild)
Eine 31-jährige Kamerunerin musste sich am Freitag vor dem Bezirksgericht Bülach verantworten. Ihr wurde vorgeworfen, ihren 4-jährigen Sohn getötet zu haben. (Symbolbild)
KEYSTONE/WALTER BIERI

Das Gericht hielt es für erwiesen, dass die Mutter ihrem Sohn die tödlichen Verletzungen zugefügt hat, wie der Richter bei der Urteilsbegründung am Freitagnachmittag sagte. Er verurteilte die Frau wegen qualifizierter einfacher Körperverletzung und fahrlässiger Tötung.

Es sei nicht davon auszugehen, dass die Beschuldigte den Tod ihres Sohnes absichtlich herbeiführte oder ihn in Kauf nahm.

Weil die 31-Jährige an einer paranoiden Schizophrenie leidet, muss sie nicht ins Gefängnis. Das Gericht verurteilte sie zu einer stationären Massnahme zur Behandlung psychischer Störungen.

Diese dauert in der Regel höchstens fünf Jahre, eine Verlängerung ist allerdings möglich. Zudem muss die Frau nach Abschluss der Massnahme die Schweiz für 10 Jahre verlassen.

Die 31-Jährige, die während der gesamten Verhandlung schwieg, kündigte zum Schluss an, jegliche Behandlung zu verweigern. Sie hält sich selber nicht für krank.

An Herzversagen gestorben

Der Beschuldigten wurde vorgeworfen, ihren Sohn an einem Wochenende im Januar 2019 in ihrer Wohnung in Bülach so schwer misshandelt zu haben, dass er an den Folgen seiner Verletzungen starb.

Der wehrlose Junge soll unter anderem mit einem Gürtel oder Elektrokabel geschlagen worden sein. Zudem erlitt er aufgrund von Verdrehungen der Haut, sogenannten «Brennnesseln», massive Einblutungen und Quetschungen an Armen und Beinen.

Diese Verletzungen führten schliesslich zu einer Lungenembolie mit akutem Herzversagen, woran der Sohn der Beschuldigten starb.

Den vom Verteidiger am ersten Verhandlungstag im August vorgebrachten Treppensturz des Jungen als mögliche Ursache der Verletzungen hielt die rechtsmedizinische Gutachterin bei ihrer Befragung am Freitagnachmittag für unwahrscheinlich.

Das Verletzungsbild, zu dem unter anderem Hämatome an beiden Armen von den Schultern bis zu den Händen gehörten, sei mit einem Treppensturz nicht in Einklang zu bringen.

Tödliche Folgen waren nicht zu erwarten

Falls die Frau ihrem Sohn tatsächlich die Verletzungen zugefügt haben sollte, hätte sie nicht mit dem Tod des Jungen rechnen können, argumentierte der Verteidiger. Die Beschuldigte sei deshalb höchstens wegen einfacher Körperverletzung zu verurteilen.

Der Staatsanwalt forderte, dass die Frau wegen vorsätzlicher Tötung schuldig zu sprechen sei. Weil sie gemäss einem psychiatrischen Gutachten an paranoider Schizophrenie leidet, sei sie jedoch schuldunfähig. Deshalb soll das Gericht eine stationäre Massnahme zur Behandlung psychischer Störungen anordnen.

In einem Eventualantrag forderte der Staatsanwalt eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. Diese Erweiterung der Anklageschrift legte ihm das Gericht am Ende des ersten Verhandlungstags im August nahe. «Ich bin aber nach wie vor dezidiert der Meinung, dass hier eine vorsätzliche Tatbegehung vorliegt», sagte er am Freitag.

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