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Staatsanwältin fordert im Frutigen-Prozess Strafe von 17 Jahren

Der Angeklagte im Frutigen-Prozess soll wegen vorsätzlicher Tötung und Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren verurteilt werden. Das hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag gefordert.

Agentur
sda
08.10.20 - 11:33 Uhr
Blaulicht
Das Regionalgericht Oberland in Thun. (Archivbild)
Das Regionalgericht Oberland in Thun. (Archivbild)
Keystone/ANTHONY ANEX

Der 57-jährige Schweizer habe im Februar 2018 seine Freundin getötet und danach deren Wohnung in Frutigen in Brand gesetzt, sagte Staatsanwältin Barbara Wüthrich vor dem Regionalgericht in Thun. Zwar gebe es keine direkten Beweise, doch sprächen eine Reihe von Indizien für diesen Tathergang.

Der Angeklagte hat stets seine Unschuld beteuert. Das Plädoyer der Verteidigung folgt am Freitag. Das Urteil wird am 16. Oktober erwartet.

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