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Kein Verschulden an Suizid von St. Galler Lehrermörder

Die Mitarbeiter der St. Galler Justiz haben den Suizid des St. Galler Lehrermörders Ded Gecaj nicht verhindern können. Der ausserordentliche Staatsanwalt hat das Verfahren gegen zehn Beschuldigte eingestellt.

Agentur
sda
09.08.19 - 13:52 Uhr
Blaulicht
Die Justizmitarbeiter trifft keine Mitschuld am Suizid des St. Galler Lehrermörders Ded Gecaj. Symbolbild
Die Justizmitarbeiter trifft keine Mitschuld am Suizid des St. Galler Lehrermörders Ded Gecaj. Symbolbild
KEYSTONE/KARL MATHIS

Gecaj hatte sich Ende 2010 in seiner Zelle im Regionalgefängnis St. Gallen mit Stoffschlingen aus Kleidern erhängt. Der Kosovare, der Anfang 1999 in einer St. Galler Realschule den Lehrer seiner Tochter erschossen hatte, wartete auf seinen Prozess. Nach Ansicht der St. Galler Justiz hatte Gecaj seine Tochter sexuell missbraucht.

Nach einer Strafanzeige der Angehörigen des Verstorbenen verlangte das Schweizerische Bundesgericht, dass gegen die beteiligten Amtsträger des Kantons St. Gallen eine Strafuntersuchung zu eröffnen sei.

Der Ablauf der Ereignisse werfe die Frage auf, ob eine Suizidgefahr allenfalls erkennbar gewesen wäre. Es war somit strafrechtlich zu klären, ob für die beteiligten Mitarbeitenden der Strafverfolgungs- und -vollzugsbehörden genügend klare Hinweise für eine mögliche Selbsttötung bestanden.

Wie ein Freispruch

Das aufwändige Beweisverfahren mit diversen staatsanwaltschaftlichen Einvernahmen und Konfrontationen habe keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten ergeben, heisst es in der Mitteilung des ausserordentlichen Staatsanwalts vom Freitag. Alle Mitarbeiter seien ihrer Verantwortung, für die Sicherheit und Gesundheit des Häftlings zu sorgen, pflichtgemäss nachgekommen.

Mit Verfügungen vom 6. August sei das Verfahren gegen alle zehn Beschuldigten eingestellt worden, was einem gerichtlichen Freispruch gleichkomme. Die Verfügungen sind noch nicht rechtskräftig.

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