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Anklage fordert lange Freiheitsstrafe, Verteidigung will Freispruch

Zwielichtige Protagonisten, ein mutmasslich gekaufter Zeuge und ein Mordkomplott, das vielleicht gar keines ist: Das Regionalgericht in Bern hat seit Mittwoch die schwierige Aufgabe, den Fall zweier verkrachter Freunde zu beurteilen.

Agentur
sda
07.08.19 - 17:58 Uhr
Blaulicht
Vor Gericht in Bern steht ein Mann, der versucht haben soll, eine Person zu einem Mord anzustiften (Symbolbild).
Vor Gericht in Bern steht ein Mann, der versucht haben soll, eine Person zu einem Mord anzustiften (Symbolbild).
KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Die beiden Männer, der eine ein psychisch angeschlagener Drogenkonsument, der andere Mitbesitzer eines Bordells, dürften sich raue Sitten gewohnt sein. Beide mischten im Hanfgeschäft mit. Wegen Geldforderungen zerstritten sie sich. Der Drogenkonsument stand beim Bordell-Mitbesitzer in der Kreide.

Da wäre es dem Angeklagten, einem 43-jährigen Schweizer, gelegen gekommen, seinen Gläubiger und dessen Familie aus der Welt zu schaffen und dann den Tresor seiner Opfers zu knacken, umriss die Staatsanwältin am Mittwoch in ihrem Plädoyer ein mögliches Motiv.

Für die Tötung versuchte der Mann einen Kumpanen zu gewinnen. Er selbst hätte sich lediglich dem Tresor widmen wollen. In einer einschlägigen Berner Bar traf der Mann einen vielfach vorbestraften Drogenabhängigen. Er versprach ihm die Hälfte der Beute.

Verpfiffen

Mit seinem Kumpanen wollte der Angeklagte am 15. Januar 2018 zur Tat schreiten. Doch der vermeintliche Mord-Gehilfe erschien nicht zum vereinbarten Zeitpunkt. Dieser habe sich den Plan des Angeklagten angehört, aber selber nie die Absicht gehabt, ihn umzusetzen, geht aus der Anklageschrift hervor. Stattdessen ging der Kumpan zur Polizei und verpfiff seinen Auftraggeber.

Der Angeklagte bestreitet den ihm zur Last gelegten Vorwurf der versuchten Anstiftung zum Mord vehement, wie aus den Ausführungen seines Anwalts hervorging.

Von einem Mordkomplott könne keine Rede sein, betonte der Verteidiger in seinem Plädoyer. Der Angeklagte habe seinen ehemaligen Freund zwar ausrauben, aber nicht ermorden wollen.

Dieser habe aber von der Sache Wind bekommen und die Chance auf Rache gewittert. So habe er die Angelegenheit zum Mordkomplott aufgebauscht und seine Geschichte mit einem gekauften Kronzeugen untermauert. Dieser falsche Zeuge sei kein Geringerer als der Kumpan, der laut Anklage den Mord hätte begehen sollen. Der Mann mache für Geld und Drogen alles.

Elf Jahre oder Freispruch

Der Verteidiger forderte deshalb für seinen Mandanten einen Freispruch im Hauptanklagepunkt. Wegen diverser anderer, kleinerer Delikte sei sein Mandant zu einer bedingten Geldstrafe zu verurteilen.

Die Staatsanwältin hielt die Aussagen des Kronzeugen hingegen für glaubhaft. Sie verlangte für den Angeklagten wegen versuchter Anstiftung zu Mord und qualifiziertem Raub eine Freiheitsstrafe von elf Jahren. Das Urteil wird am Freitagnachmittag verkündet.

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