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Ex-Generalsekretär von Lausanner Stiftung Beaulieu entlastet

Das Strafverfahren gegen den Ex-Generalsekretär der Stiftung Fondation Beaulieu in Lausanne ist eingestellt worden. Der Stiftungsrat will die Verfügung des Staatsanwalts jedoch nicht akzeptieren und Beschwerde einreichen.

Agentur
sda
11.07.19 - 17:28 Uhr
Blaulicht
Über die Unregelmässigkeiten bei der Fondation Beaulieu orientierten im Dezember 2017 die Waadtländer Staatsrätin Nuria Gorrite (Mitte), Staatsrat Philippe Leuba (links) und der Stadtpräsident von Lausanne Gregoire Junod (rechts). (Archivbild)
Über die Unregelmässigkeiten bei der Fondation Beaulieu orientierten im Dezember 2017 die Waadtländer Staatsrätin Nuria Gorrite (Mitte), Staatsrat Philippe Leuba (links) und der Stadtpräsident von Lausanne Gregoire Junod (rechts). (Archivbild)
Keystone/LAURENT GILLIERON

Der Stiftungsrat bestätigte am Donnerstag in einem Communiqué eine entsprechende Meldung der Zeitung «24 heures». Der Fall hatte Ende 2017 in der Romandie für Aufsehen gesorgt. Wegen des Verdachts auf Unregelmässigkeiten wurde der damalige Generalsekretär der Stiftung, Marc Porchet, freigestellt.

Die Vorwürfe, an die Stiftung, die einen Teil des Messeareals von Lausanne betreibt: Vorgaben bezüglich der öffentlichen Ausschreibungen seien nicht eingehalten worden. Der Generalsekretär habe Arbeiten an die Familie oder Nahestehende vergeben, ohne die Aufträge öffentlich auszuschreiben.

Zudem äusserten die Waadt und die Stadt Lausanne den Verdacht auf überhöhte Abrechnungen und eine undurchsichtige Führung der Finanzen. Gegen den Mann wurde Strafanzeige eingereicht.

Keine strafrechtliche Handlungen

«Der Staatsanwalt kam zum Schluss , dass die Handlungen des Ex-Generalsekretärs nicht strafrechtlich relevant sind. Er hat deshalb die Einstellung des Strafverfahrens beschlossen», schreibt der Stiftungsrat im Communiqé. Der für die Ermittlungen zuständige Staatsanwalt befindet sich inzwischen im Ruhestand und war für die Nachrichtenagentur Keystone-SDA nicht erreichbar.

Trotz der 16 Monate dauernden Untersuchung und eines 80-seitigen Rapports ist der Verwaltungsrat der Ansicht, dass die Untersuchung «unvollständig ist und vorschnell abgeschlossen» wurde. Der Stiftungsrat bemängelt insbesondere, dass Schlüsselpersonen in dem Fall nicht angehört worden seien. Er hat deshalb eine Beschwerde eingereicht.

Unverständnis beim Beschuldigten

Dies kommt beim Anwalt des Ex-Generalsekretärs schlecht an. «Es ist besonders stossend, dass der Stiftungsrat eine 16-monatige Ermittlung mit Anhörungen aller Beteiligten und einer Überprüfung aller Unterlagen der Stiftung Beaulieu als unvollständig kritisiert», sagte Anwalt Stefan Disch auf Anfrage.

«Es handelt sich dabei um dieselben Personen, die den Generalsekretär an den Pranger stellten und dessen 15-jährige Amtszeit nach einer Prüfung von knapp drei Monaten, in der keine der wichtigsten Personen angehört wurde, beendeten», kritisierte der Verteidiger. Dies sei unglaublich, wenn man sich an die Schwere der Anschuldigungen an die Adresse seines Mandanten erinnere.

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