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Pilot droht Entzug der Lizenz wegen Landung am Mont Blanc

Dem Schweizer Piloten, der am Dienstag mit einer Piper im Mont-Blanc-Massiv gelandet ist, drohen Sanktionen in der Schweiz. Nach Angaben des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl) können diese bis zu einem Entzug der Pilotenlizenz reichen.

Agentur
sda
20.06.19 - 15:32 Uhr
Blaulicht
Eine Provokation für die Franzosen: Am Dienstag landete eine Piper des Aero-Club Genf im Mont-Blanc-Massiv.  Dem Piloten drohen Sanktionen bis zu einem Entzug der Fluglizenz. (Symbolbild)
Eine Provokation für die Franzosen: Am Dienstag landete eine Piper des Aero-Club Genf im Mont-Blanc-Massiv. Dem Piloten drohen Sanktionen bis zu einem Entzug der Fluglizenz. (Symbolbild)
Keystone/AP/PATRICK GARDIN

Das Bazl sei von Frankreich noch nicht offiziell über den Vorfall informiert worden, sagte Bazl-Sprecher Antonello Laveglia am Donnerstag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage. Das Amt habe deshalb noch keine genaue Kenntnis der Fakten.

Ob das Verfahren gegen den Piloten in Frankreich oder der Schweiz geführt wird, ist noch unklar. Das Vergehen wurde im Nachbarland verübt, aber die Maschine ist in der Schweiz immatrikuliert.

Unabhängig von einem Verfahren in Frankreich könnten die Schweizer Behörden aber Sanktionsmassnahmen gegen einen fehlbaren Piloten ergreifen, kommentierte der Sprecher entsprechende Berichte in Westschweizer Medien. Laut Schweizer Gesetz sind je nach Schwere des Vergehens Geldstrafen bis zu 20'000 Franken sowie ein befristeter oder unbefristeter Entzug der Pilotenlizenz möglich.

Kein Gebirgslandeplatz

Zwei Schweizer Bergsteiger wurden vor zwei Tagen am Mont-Blanc in den französischen Alpen von der Polizei abgefangen. Sie waren mit einem Kleinflugzeug des Aero-Clubs Genf auf 4450 Metern Höhe gelandet und hatten sich auf den Weg zum Gipfel gemacht.

«Die Stelle ist nicht als Gebirgslandeplatz gelistet», sagt Polizeioberst Stéphane Bozon. Eine Identitätsüberprüfung bei den beiden Insassen des Flugzeugs habe ergeben, dass es sich um zwei Schweizer handle. Die Polizisten verwiesen die Bergsteiger des Platzes, worauf diese gleich wieder abhoben. Der Bürgermeister von Chamonix, Eric Fournier, bezeichnet den Vorfall als «Provokation».

In Frankreich überlegt die Justiz noch, wegen welcher Straftat sie den Piloten verfolgen soll, weil derartige Fälle äusserst selten sind. Laut der französischen Zeitung «Le Dauphiné» kann die Nichteinhaltung einer Präfekturverordnung, welche die Gebirgslandeplätze festlegt, mit einer Geldstrafe von 38 Euro geahndet werden.

Aero-Club Genf bestreitet

Der Aero-Club Genf, dem das Flugzeug gehört, stellte den Vorfall am Mittwoch in einem Communiqué anders dar. Das Flugzeug sei an einer anderen Stelle im Mont-Blanc-Massiv gelandet, in der als «Dôme du Goûter» bekannten Region. Diese sei im offiziellen französischen Luftfahrthandbuch aufgeführt. In dieser Publikation sind die vorgeschriebenen Flugwege und Flugräume eines Landes aufgezeichnet.

Weiter betonte der Aero-Club Genf, dass er keine Passagiere im Gebirge absetze, sondern Flugzeuge betreibe, die für Gebirgslandungen ausgerüstet und zugelassen seien. Die Aktivitäten beschränkten sich auf die Schulung und das Training von Landungen im Gebirge, die der eigentliche Ursprung der Luftrettung seien. Der Aero-Club Genf übe keine kommerzielle Tätigkeit aus.

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