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Mord mit Vorschlaghammer - Kleine Verwahrung statt Strafe

Ein Bauer, der seine Stiefmutter mit einem Vorschlaghammer getötet und seinen Vater schwer verletzt hat, ist schuldunfähig. Der 49-Jährige hat die Tat im Wahn begangen und muss in eine geschlossene Anstalt.

Agentur
sda
07.06.19 - 17:42 Uhr
Blaulicht
Das St. Galler Kantonsgericht liess ein neues Gutachten erstellen. Laut diesem ist der 49-Jährige schuldunfähig.
Das St. Galler Kantonsgericht liess ein neues Gutachten erstellen. Laut diesem ist der 49-Jährige schuldunfähig.
KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Das Kantonsgericht St. Gallen hat den Mann am Freitagnachmittag vom Vorwurf des Mordes und des mehrfach versuchten Mordes frei gesprochen. Es verhängte gegen ihn eine Massnahme nach Artikel 59 des Strafgesetzbuchs (StGB), eine sogenannte «kleine Verwahrung». Somit folgte das Gericht dem Antrag der Verteidigung, dem sich auch die Staatsanwaltschaft anschloss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Von der ersten Gerichtsinstanz war der Schweizer vor knapp zwei Jahren zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt worden. Nach Verbüssung der Strafe sollte der Mann gemäss dem Urteil des Kreisgerichts See-Gaster vom August 2017 verwahrt werden.

Gegenteilige Gutachten

Die erste Instanz stütze sich auf ein psychiatrischen Gutachten. Dieses attestierte dem Mann eine starken Persönlichkeitsveränderung, unter welcher er seit seiner Nierentransplantation leide. Weder die langjährige Psychotherapie noch die Therapie im vorzeitigen Strafvollzug hätten etwas genützt.

Sowohl Verteidigung wie Staatsanwaltschaft bezweifelten dieses Gutachten und gingen in Berufung. Das Kantonsgericht bestellte ein Zweitgutachten, welches zu einem völlig andern Schluss kam als das erste. Laut der neuen Expertise ist der Mann schizophren.

Der Beschuldigte habe sich von seinen späteren Opfern bedroht gefühlt. «Er beging die Tat im Wahn. Deshalb ist er schuldunfähig», sagte der Präsident des Kantonsgerichts St. Gallen bei der Urteilseröffnung am Freitag. .

Auch die Prognose sieht laut dem zweiten Gutachten völlig anders aus. Medikamente und Therapien nützten sehr wohl, in Zukunft sei eine deutliche Verbesserung zu erwarten.

Blutbad im Elternhaus

Die Tat, die der Mann nach seiner Verhaftung gestanden hatte, geschah im Januar 2015 auf einem abgelegenen Bauernhof am Ricken im Kanton St. Gallen. Zuerst schoss der Beschuldigte mit einem Armee-Revolver auf den Pächter des elterlichen Hofs und verletzte ihn am Arm.

Anschliessend richtete er im Wohnhaus seines Vaters ein regelrechtes Blutbad an. Er erschlug mit einem Vorschlaghammer die betagte Partnerin seines Vaters und verletzte den Vater derart schwer, dass der 83-Jährige für den Rest seines Lebens zum Pflegefall wurde.

Der Bauer hatte den Hof früher selbst bewirtschaftet und ein neues Wohnhaus gebaut. Nach einer Nierentransplantation musste er die Arbeit aufgeben und das Grundstück mit Wohnhaus, Tieren und Maschinen wieder seinem Vater verkaufen und von einer IV-Rente leben.

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