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Tödlicher Schuss muss noch genau untersucht werden

Die wichtigste Frage scheint geklärt zu sein: Der Schuss, der an Auffahrt eine Frau in Mollis getötet hat, wurde ungewollt abgefeuert. Trotzdem bleiben noch viele Fragen offen.

Marco
Häusler
05.06.19 - 04:30 Uhr
Blaulicht
Staatsanwalt Patrick Fluri geht zurzeit davon aus, dass die 25-Jährige bei einem Unfall eine tödliche Schussverletzung erlitt.
Staatsanwalt Patrick Fluri geht zurzeit davon aus, dass die 25-Jährige bei einem Unfall eine tödliche Schussverletzung erlitt.
MARCO HÄUSLER

Nach den vorläufigen Untersuchungsresultaten hat sich an Auffahrt an der Südstrasse in Mollis ein tödlicher Unfall ereignet. Patrick Fluri, Erster Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Glarus, schilderte ihn gestern aufgrund des jüngsten Wissensstandes so: «Der Lebenspartner der Verstorbenen hat an seiner Waffe manipuliert. Dabei hat sich ungewollt ein Schuss gelöst und die junge Frau getroffen.»

Tödlich, wie sich herausstellte, nachdem alle Reanimationsversuche der Rettungskräfte vergeblich blieben. Alarmiert hatte sie der 28-jährige Schweizer Waffenbesitzer, der mit seiner 25-jährigen Freundin in der gleichen Wohnung wohnte. Dort liess er sich auch widerstandslos von Glarner Polizisten festnehmen.

Waffe legal erworben

Wie sich alles im Detail abgespielt hat, wird laut Fluri noch untersucht. Der festgenommene Mann wurde wieder auf freien Fuss gesetzt, nachdem ihn Polizei und Staatsanwaltschaft befragt hatten. «Eine Untersuchungshaft setzt verschiedene Sachen voraus und speziell einen besonderen Haftgrund wie Flucht- oder Kollisionsgefahr. Und das haben wir in diesem Fall nicht gesehen.»

Die Hand- oder Faustfeuerwaffe, aus welcher der tödliche Schuss abgegeben wurde, habe der Besitzer zudem legal erworben. «Sie war registriert, und es handelt sich nicht um eine Armee-, sondern um eine handelsübliche Waffe.» Es sei keine kleinkalibrige gewesen. Ansonsten wollte Fluri zur Waffe noch keine Details nennen.

Maximal drei Jahre Gefängnis

Wie oder wo der Schuss die Frau tödlich getroffen hat, bleibt zumindest vorerst auch noch offen. «Zur Verletzung des Opfers machen wir keine genaueren Angaben», erklärte Fluri dazu.

Auch, womit der Mann nun rechnen muss, wird sich erst im Zug der weiteren Untersuchungen zeigen. «Momentan steht im Zentrum, dass der Schütze den Schuss durch eine pflichtwidrige Handlung ausgelöst hat», sagt Fluri. «Damit wäre er nicht sorgfältig gewesen, womit sich die Frage stellt, ob er sich des Tatbestandes einer fahrlässigen Tötung strafbar gemacht hat.»

Maximal wäre dafür laut Fluri eine dreijährige Freiheitsstrafe vorgesehen. Ein Gericht könne je nach Fall aber auch ganz von einer Strafe absehen. «Üblicherweise liegen die Strafen dafür im Bereich von vier Monaten bis zu einem Jahr.» Oft würden solche Strafen auch bedingt ausgesetzt, wenn der Beschuldigte nicht vorbestraft sei.

Das scheint für diesen Fall zu gelten, wie Fluri erklärt: «Uns sind keine Vorstrafen des Beschuldigten bekannt.»

Marco Häusler ist Dienstchef der Zeitungsredaktion «Glarner Nachrichten». Er absolvierte den zweijährigen Lehrgang an der St. Galler Schule für Journalismus und arbeitete bei der ehemaligen Schweizerischen Teletext AG und beim «Zürcher Unterländer», bevor er im Februar 2011 zu Somedia stiess. Mehr Infos

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