×

Wegen Sexualdelikten angeklagter Lehrer streitet Taten teilweise ab

Ein ehemaliger Walliser Lehrer soll wegen sexueller Handlungen mit minderjährigen Schülerinnen drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis - ohne Bewährung. Dies forderte am Montag die Staatsanwaltschaft im Bezirksgericht Siders. Die Verteidigung will einen Freispruch.

Agentur
sda
20.05.19 - 19:47 Uhr
Blaulicht
Der ehemalige Lehrer wird beschuldigt, minderjährige Schülerinnen beim Duschen beobachtet haben. (Themenbild)
Der ehemalige Lehrer wird beschuldigt, minderjährige Schülerinnen beim Duschen beobachtet haben. (Themenbild)
Keystone/LUIS BERG

Die Staatsanwaltschaft forderte weiter, der heute 48-Jährige solle wegen psychischer Störungen eine ambulante Therapie absolvieren und mit einem fünfjährigen Arbeitsverbot mit Minderjährigen belegt werden. Dem Mann wird unter anderem vorgeworfen, seine heute 17 bis 19 Jahre alten Opfer beim Duschen beobachtet zu haben.

Die Verhandlung hinter verschlossenen Türen begann in Abwesenheit des Angeklagten. Sein Anwalt erklärte, dass sein Mandant seit vergangenen Freitag in einer psychiatrischen Klinik hospitalisiert sei und nicht vor Gericht erscheinen könne.

Nach Rücksprache mit den Parteien setzte das Gericht die Verhandlung für etwa eine Stunde aus. Es kündigte schliesslich an, einen Haftbefehl gegen den Angeklagten zu erlassen, falls die Klinik keine Einwände erhebe.

Der Ex-Lehrer traf gegen 11:15 Uhr im Gerichtssaal an, gefesselt und bewacht von zwei Polizisten. Er schaffe es nicht, die Fragen zu beantworten, sagte der Angeklagte auf die Frage des Richters. Der Richter war jedoch der Ansicht, dass der Beschuldigte nicht antworten wolle.

«Männliche Schwächen»

In der Verhandlung stritt der Angeklagte einen Teil der ihm zur Last gelegten Taten ab. «Er sieht sich als Opfer und verharmlost seine Taten, die er als Ergebnis männlicher Schwächen betrachtet», sagte der Staatsanwalt. Nach Einschätzung des Anklägers hat der Lehrer «seine Schülerinnen menschlich gebrochen».

Die Anwälte der sechs Opfer sagten, ihre Mandantinnen seien von ihrem Lehrer, der sie eigentlich hätte beschützen sollen, verraten und beschmutzt worden. Die Geschichten aller Opfer seien «identisch und glaubwürdig».

Der Verteidiger des Angeklagten hingegen bezeichnete die Aussagen der Opfer als widersprüchlich; er verlangte einen Freispruch.

Beim Duschen beobachtet

Die Taten fanden gemäss Anklageschrift zwischen August 2011 und November 2013 statt. Demnach führte der Lehrer in der Schule pädagogische Experimente zum Thema Erwachen der Sinne durch.

Unter anderem befahl der Lehrer seinen Schülerinnen, nach dem Sportunterricht blind zu duschen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gestand der Angeklagte, dass er die Mädchen ohne ihr Wissen beobachtet habe.

In einem weiteren Experiment forderte der Angeklagte die Schülerinnen auf, mit verbundenen Augen verschiedene Früchte zu kosten und zu erraten. Dabei soll der Lehrer seinen Penis an den Mund eines der Mädchen gehalten haben.

Das Urteil des Bezirksgerichts Siders wird für Dienstagnachmittag erwartet.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Blaulicht MEHR