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Drahtzieher von illegalen Glücks- und Wettspielen angeklagt

Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat den mutmasslichen Drahtzieher einer schweizweiten illegalen Glücks- und Wettspielorganisation angeklagt. Der 53-jährige Türke befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Es geht um 20 Millionen Franken.

Agentur
sda
16.05.19 - 12:50 Uhr
Blaulicht
Ein 53-jähriger Türke ist im Kanton Solothurn als Drahtzieher einer weitverzweigten illegalen Glücks- und Wettspielorganisation angeklagt worden. (Symbolbild)
Ein 53-jähriger Türke ist im Kanton Solothurn als Drahtzieher einer weitverzweigten illegalen Glücks- und Wettspielorganisation angeklagt worden. (Symbolbild)
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Dem Mann wird vorgeworfen, in der Schweiz zwischen 2013 und 2017 ein Casinosystem mit sämtlichen notwendigen Organisationseinheiten aufgebaut, bewirtschaftet und stetig vergrössert zu haben. Der Türke habe nicht über die notwendige Konzession verfügt, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.

Er soll ein mit über neunzig Lokalen weit verzweigtes Netz in diversen Teilen der Schweiz betrieben haben. Die kurdisch-türkische Wettmafia war vor allem in den Kantonen Solothurn, Bern, Basel-Stadt und Basel-Landschaft aktiv. Die Beteiligten agierten als Partner, Techniker, Geldeinzieher und Buchhalter.

Der Beschuldigte erwirtschaftete laut Staatsanwaltschaft mit Hilfe dieser Personen mindestens 20 Millionen Franken. Der Türke soll Geschädigte unter Androhung ernstlicher Nachteile zur Zahlung von Geldforderungen gezwungen und Geschädigte von Aussagen in Strafverfahren abgehalten haben.

Junge Frauen aus Osteuropa

Zudem wird ihm vorgeworfen, junge Frauen aus Osteuropa in Lokalen, die er mit illegalen Glücks- und Wettspielautomaten sowie Wettstationen ausgestattet hatte, beschäftigt zu haben. Dort mussten die Frauen gemäss Staatsanwaltschaft als Servicemitarbeiterinnen ohne Arbeitsbewilligung bis zu zwölf Stunden pro Tag und während sechs Tagen in der Woche arbeiten.

Mit der Anklage bringt die Staatsanwaltschaft ein komplexes und aufwendiges Verfahren zum Abschluss. Mehr als zwanzig Hausdurchsuchungen fanden statt. Die Behörden stellten mehr als 200 Glücksspielgeräte, illegale Wettstationen, Fahrzeuge und Waffen sicher.

Mehr als 100'000 Franken Bargeld und Bankguthaben wurden beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei führten mehr als 300 Einvernahmen durch.

Hinweise in anonymen Schreiben

Am Anfang des Ermittlungsmarathons standen anonyme Schreiben. Verschiedene Strafverfolgungsbehörden hatten zwischen 2012 und 2015 solche Schreiben über eine kurdisch-türkische Gruppierung erhalten. Diese betreibe ein flächendeckendes Netz mit illegalen Glücks- und Wettspielgeschäften. Es komme zu Drohungen, Nötigungen und Erpressungen mit Waffengewalt.

Da Hinweise bestanden, dass einige zentrale Personen der Organisation Wohnsitz im Kanton Solothurn haben, eröffnete die Staatsanwaltschaft gegen insgesamt 15 Personen eine Strafuntersuchung. 13 Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

Eine Person wurde zwischenzeitlich rechtskräftig wegen Verstössen gegen das Spielbankengesetz und weiterer Straftaten vom zuständigen Gericht im abgekürzten Verfahren verurteilt.

Auch der Organisator soll vom Richteramt Bucheggberg-Wasseramt im abgekürzten Verfahren verurteilt werden. Dies bedeutet, dass sich die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte über das Strafmass geeinigt haben. Das Gericht muss die Strafe noch prüfen.

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