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Fussgängerin tödlich verletzt: Bedingte Geldstrafe für 82-Jährigen

Das Bezirksgericht Lenzburg hat einen 82-jährigen Autolenker der fahrlässigen Tötung und des Fahrens ohne Berechtigung schuldig gesprochen. Der Mann hatte im November 2017 in Lenzburg AG einen tödlichen Unfall mit einer 19-jährigen Fussgängerin verursacht.

Agentur
sda
09.05.19 - 17:15 Uhr
Blaulicht
Auf diesem Fussgängerstreifen geschah im November 2017 in Lenzburg AG der tödliche Verkehrsunfall: Opfer ist eine 19-jährige Frau. Am Autosteuer sass ein Rentner - trotz Führerausweisentzugs.
Auf diesem Fussgängerstreifen geschah im November 2017 in Lenzburg AG der tödliche Verkehrsunfall: Opfer ist eine 19-jährige Frau. Am Autosteuer sass ein Rentner - trotz Führerausweisentzugs.
Handout Kantonspolizei Aargau

Vom Vorwurf der Missachtung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit sprach das Gericht den Mann frei. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 200 Franken und einer Busse von 10'000 Franken.

Ohne Führerausweis am Steuer

Das Bezirksgericht begründete am Donnerstag das Urteil damit, dass der Mann ungebremst mit dem Opfer kollidiert sei. Nicht zweifellos nachgewiesen sei hingegen, dass der Lenker zu schnell gefahren sei.

Die Gerichtspräsidentin erörterte, dass eine Fussgängerin einen Fussgängerstreifen nicht überraschend betreten und so das Vortrittsrecht erzwingen dürfe. Jedoch müsse ein Autofahrer bei einem Fussgängerstreifen vorsichtig fahren. Dies gelte besonders in der Nähe einer Bushaltestelle.

Im konkreten Fall hätte der Autolenker die Frau sehen müssen. Der Fussgängerstreifen sei gut beleuchtet gewesen. Als die Frau den Fussgängerstreifen betreten habe, sei das Auto rund 44 Meter von ihr entfernt gewesen.

Gemäss Gerichtspräsidentin wäre es möglich gewesen, diesen tödlichen Unfall zu vermeiden. Bei genügender Aufmerksamkeit hätte der Beschuldigte reagieren und anhalten können.

Der Rentner war trotz Führerausweisentzugs am Steuer gesessen. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.

Staatsanwalt forderte Gefängnisstrafe

Der Staatsanwalt hatte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten gefordert, und zwar wegen fahrlässiger Tötung. Er verlangte auch eine Busse wegen Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit von 50 km/h.

Der Lenker habe auf die 250 Meter entfernte Lichtsignalanlage geschaut und so die junge Frau auf dem Fussgängerstreifen mit Insel übersehen. Der Vertreter der Privatklägerschaft forderte eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung.

Die Verteidigung des Rentners plädierte auf eine bedingte Geldstrafe wegen Fahrens trotz Entzugs des Führerausweises. Den Vorwurf der fahrlässigen Tötung anerkannte der Verteidiger nicht. Er bemängelte die Gutachten zur Fahrgeschwindigkeit des Mannes. Sein Mandant sei kein «empathieloser Verkehrsrowdy», hielt der Verteidiger fest. Dieser habe nach dem Unfall das Auto verkauft und einen Chauffeur angestellt.

Der 82-jährige Schweizer, der noch immer gelegentlich als Zahnarzt arbeitet, weigerte sich vor dem Bezirksgericht, irgendwelche Fragen zu beantworten. «Ich möchte mich für das Ereignis entschuldigen», sagte der adrett wirkende Rentner: «Es tut mir furchtbar leid.» Er habe die Frau einfach nicht gesehen. Er war vor Jahren in zwei Fällen wegen überhöhter Geschwindigkeit verurteilt worden.

Leicht angetrunken am Steuer

Das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene verkehrstechnische Gutachten zeigt, dass das Auto des Beschuldigten die Fussgängerin mit einer Geschwindigkeit von mindestens 58 Kilometer pro Stunde erfasst hatte.

Der Mann sei «in einer Art Blindflug» auf den Fussgängerstreifen zugefahren, sagte der Staatsanwalt. Die tödlich Kollision hätte vermieden werden können, wenn der Lenker besser aufgepasst hätte.

Der Lenker, der mit 0,2 Promille leicht angetrunken hinter dem Steuer sass, war am Abend des 6. November 2017 mit seinem Auto stadtauswärts auf der Hendschikerstrasse unterwegs. Es war dunkel, es regnete leicht und die Fahrbahn war nass.

Er prallte auf dem Fussgängerstreifen bei der Bushaltestelle Neuhofstrasse ungebremst in die 19-jährige Fussgängerin. Die junge Frau aus Slowenien wurde 19 Meter weit weg geschleudert.

Auf Mobiltelefon geschaut

Sie erlag später ihren schweren Verletzungen. Die dunkel gekleidete Frau hatte beim Überqueren des Fussgängerstreifens ihre Aufmerksamkeit auf das Mobiltelefon in ihrer Hand gerichtet und die Kopfhörer ausgesetzt, wie aus der Anklageschrift hervorgeht.

Die Frau war zuvor an der Haltestelle Neuhofstrasse aus dem Bus gestiegen und war dabei, den durch eine Verkehrsinsel unterteilten Fussgängerstreifen Richtung Schloss zu überqueren, als sie vom Fahrzeug erfasst wurde.

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