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Ex-Sek-Lehrer wegen Internet-Sexualdelikten an Buben verurteilt

Wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern hat das baselstädtische Strafgericht am Donnerstag einen ehemaligen Sek-Lehrer schuldig gesprochen. Der 37-jährige Schweizer bekam drei Jahre Freiheitsstrafe, davon ein Jahr unbedingt.

Agentur
sda
11.04.19 - 14:10 Uhr
Blaulicht
Indem er sich als Mädchen ausgab, brachte der in Basel Verurteilte Buben unter 16 Jahren dazu, sich ihm online nackt zu zeigen. (Themenbild)
Indem er sich als Mädchen ausgab, brachte der in Basel Verurteilte Buben unter 16 Jahren dazu, sich ihm online nackt zu zeigen. (Themenbild)
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Für den bedingten Teil der Freiheitsstrafe wurden die normalen zwei Jahre Bewährungsfrist verhängt. Dazu kommt ein fünfjähriges Berufsverbot für den Kontakt mit Kindern unter 16 Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 6 1/4 Jahren verlangt, die Verteidigung auf 15 Monate bedingt plädiert.

Der Mann hatte sich in Internet-Chats als Mädchen ausgegeben und so Buben unter 16 Jahren dazu gebracht, sich ihm online nackt zu zeigen und an sich zu hantieren. Er hatte insgesamt über 50‘000 Bilder und Videos gespeichert, als er 2014 aufflog. Manches reichte er über Porno-Tauschbörsen weiter. Rund 250 Opfer listete die Anklage auf.

Schuldig in 193 Fällen

Die fünfköpfige Kammer des Strafgerichts erkannte davon 193 Fälle als strafbare sexuelle Handlungen mit Kindern, teils vollendet, teils versucht, wobei kein Opfer unter 12 Jahren belegt ist. Bei etwa zehn Prozent sei der Mann erpresserisch vorgegangen, sagte der Gerichtspräsident. Alle angeklagten Nötigungen sind indes verjährt.

In 47 Fällen erachtete das Gericht hingegen die Tatvorwürfe als ungenügend dokumentiert; diese wurden eingestellt. Auch die angeklagte Herstellung verbotener Pornografie ist zumeist verjährt, nicht jedoch deren Besitz. Während der neuneinhalb Jahre Dauer dieser Delikte überschritten zudem manche Opfer das Schutzalter 16.

Erschwerend wertete das Gericht die sehr grosse Zahl der Opfer, die lange Delinquenz, die Täuschung und dass der Mann neun Opfer persönlich gekannt hatte. Als Motiv seien Befriedigung sexueller Bedürfnisse und Machtausübung zu sehen. Er habe «grosse kriminelle Energie» gezeigt. Für einen Lehrer seien diese Taten «schon sehr übel».

Auch Eigenverantwortung

Stark relativierend sei aber, dass kein einziges Delikt «hands on» begangen wurde, also alles online ablief. Keines der Opfer sei traumatisiert, sagte der Gerichtspräsident. Die Opfer hätten zunächst ja auch freiwillig mitgemacht, wobei Pubertierende «nicht völlig unwissend» über das Internet samt Gefahren zu sehen seien. Da gebe es «eine gewisse Eigenverantwortung».

Beim Strafmass galt für die Delikte mit Kindern ein Strafrahmen von maximal 7,5 Jahren, wobei hier kein extrem schwerer Fall vorliege, plus die Pornografie. Das Gericht kam deshalb auf insgesamt 3,25 Jahre, zog davon aber ein Vierteljahr ab, weil die Ermittlungen zu lange gedauert hätten.

Die freiwillig begonnene Psychotherapie muss der Mann fortsetzen. Weil die Deliktbewältigung dort bisher nicht genüge, wirke sie nicht mildernd. Im Prozess habe er zu viele Frage ausweichen beantwortet, und es bestünden Zweifel an seiner Einsicht. Die Prognose sei aber nicht schlecht, daher die teilbedingte Strafe.

Der Mann muss überdies Verfahrenskosten von 77«000 Franken und eine Urteilsgebühr von 10»000 Franken bezahlen. Dazu kommen in einzelnen Fällen Schadenersatz und Genugtuung in zumeist dreistelliger Höhe.

Strukturen überdenken

Als ein Grund für die teils ungenügende Anklage sah die Strafgerichtskammer übrigens die Strukturen der baselstädtischen Strafverfolgung: Ermittlungsfehler habe die vom Kriminalkommissariat getrennte Staatsanwaltschaft ausbaden müssen. Das sei zu überdenken.

So misslangen zwei erste Hausdurchsuchungs-Versuche 2011, worauf gut zwei Jahre nichts lief. Dann wurde der Mann schriftlich vorgeladen, was ihm ermöglicht habe, Beweismaterial zu beseitigen. Erst bei der Hausdurchsuchung 2014 zeigte sich, dass er nicht nur mit illegalen Pornos hantierte, sondern selber deliktisch Buben online anging.

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