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Lebenslänglich für 62-Jährigen nach Ermordung von Geliebter

Der Mann, der am Pfingstsamstag 2016 in Tägerwilen TG seine 38-jährige Geliebte getötet hat, ist wegen Mordes schuldig gesprochen worden. Der 62-Jährige wurde zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung verurteilt.

Agentur
sda
27.03.19 - 16:10 Uhr
Blaulicht
Das Bezirksgericht Kreuzlingen verhängte gegen den 62-Jährigen eine lebenslängliche Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung.
Das Bezirksgericht Kreuzlingen verhängte gegen den 62-Jährigen eine lebenslängliche Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung.
Elisabeth Hausmann

Das Urteil des Bezirksgerichts Kreuzlingen vom Mittwoch ist noch nicht rechtskräftig.

Mit seinem Entscheid folgte das Gericht den Anträgen der Anklage. Der Verteidiger hatte erfolglos auf Freispruch plädiert. Er wollte noch nichts über einen Weiterzug sagen - er müsse das Urteil zuerst mit seinem Mandanten besprechen.

Da kein Geständnis vorlag, handelte es sich um einen reinen Indizienprozess. Wie die Gerichtspräsidentin bei der Urteilseröffnung ausführte, gab es für das Gericht keinen Zweifel, dass der Beschuldigte seine Freundin - eine Deutsche aus Konstanz - «mit einem Stein erschlagen und dann im Wasser liegengelassen» hat. Die Leiche war tags darauf von Passanten entdeckt worden.

Gefährlich für Gesellschaft

Dass der nicht vorbestrafte Mann verwahrt wird, begründete das Gericht mit dem psychiatrischen Gutachten. Die Experten kamen zum Schluss, dass es sich bei ihm um eine kaltblütig-manipulative Persönlichkeit handelt, die voll schuldfähig sei. Es bestehe massive Rückfallgefahr auch im fortgeschrittenen Alter. Die Therapieaussichten seien schlecht.

Für die Befriedigung seiner eigenen Bedürfnisse setze er sich über Bedürfnisse anderer sowie über geltende Regeln und Normen hinweg. Laut der Gerichtsvorsitzenden gehört der Beschuldigte zu jenen Menschen, die «wegen ihrer Gefährlichkeit aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden» müssten.

Zentral habe das Gericht zu prüfen gehabt, ob die Tat so erfolgt sei, wie die Staatsanwaltschaft sie darstellte, oder wie die Verteidigung diese schilderte. Der Verteidiger hatte sich am Dienstag namentlich auf den zeitlichen Ablauf am Tatabend konzentriert.

Die Richterin gab zu Bedenken, dass die strittigen zeitlichen Angaben auf Zeugenaussagen beruhten. Diese seien «sehr zurückhaltend» zu interpretieren, zumal sie im Laufe der Ermittlungen mehrmals geändert worden seien.

20 Minuten genügten

Fest stehen ein paar klare, von Videokameras oder Mobilfunkantennen registrierte Zeitpunkte. Der genaue Tathergang «wird wohl nie restlos aufgeklärt», sagte die Richterin. Auf jeden Fall habe der Mann Gelegenheit und Zeit gehabt, die Frau zu töten. «Er brauchte nicht länger als 20 Minuten.»

Er habe die Tat monatelang vorbereitet - der Staatsanwalt hatte all die Daten erläutert, die er im Internet, im Mobilfunknetz, mit Kreditkarten und auf Überwachungskameras hinterlassen hatte. Dabei habe er das Vertrauen und die Abhängigkeit der Frau ausgenutzt, die ihn liebte und an ihm hing - wogegen er sie für die Befriedigung seiner sexuellen Bedürfnisse und aus finanziellem Interesse benutzte.

Skrupellos und verwerflich

Für das Gericht ist erstellt, dass er die Lebensversicherung über 500'000 Franken einzig abschloss, um profitieren zu können. Die Ehe versprochen habe er ihr nur, «um sie lenken zu können». In der Hauptverhandlung vom Montag und Dienstag hatte man erfahren, dass er ihr per Kurznachricht einen Antrag gemacht hatte. Insgesamt habe er ein äusserst skrupelloses, verwerfliches Verhalten gezeigt.

Schon drei Tage nach der Bluttat wurde der damals auf Teneriffa lebende Mann auf dem Flughafen von Barcelona verhaftet. Zu Beginn der Ermittlungen gestand er mehrmals die Tat und machte Aussagen zu deren Hergang. Später widerrief er sein Geständnis und beharrte seither darauf, nichts mit dem Tötungsdelikt zu tun zu haben. Er hat bereits vorzeitig den Strafvollzug angetreten.

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