Blitzer-Warner aus der Region kassieren Bussen
Im Nachbarkanton St. Gallen haben kürzlich 20 Personen Strafbefehle bekommen, weil sie sich per Whatsapp über Radarkontrollen ausgetauscht hatten. Viele der Verurteilten kommen aus dem Linthgebiet.
Im Nachbarkanton St. Gallen haben kürzlich 20 Personen Strafbefehle bekommen, weil sie sich per Whatsapp über Radarkontrollen ausgetauscht hatten. Viele der Verurteilten kommen aus dem Linthgebiet.
von Sina Bühler
Das Warnen vor Radarkontrollen in der Öffentlichkeit ist verboten. Auch wenn sich viele noch an derartige Hinweise am Radio erinnern mögen – seit 2013 sind selbst Hinweise unzulässig, die von Privatpersonen über soziale Medien verteilt werden.
Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat im Februar Strafbefehle gegen 20 Radarwarner erlassen, die in zwei verschiedenen Whatsapp-Gruppen aktiv waren. Die Strafbefehle sind inzwischen rechtskräftig. Gebüsst wurde in einem weiteren Fall auch ein St. Galler, der einen Hinweis in der Facebook-Gruppe «Rennleitung SG» publiziert hatte. Diese hatte 31 000 Mitglieder.
Die Bussen bewegen sich zwischen 200 und 400 Franken, zusammen mit den Verfahrenskosten werden bis zu 759 Franken fällig. Damit kamen die Warner noch relativ gut weg: In schweren Fällen verhängt die Justiz nicht nur Bussen, sondern Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen.
Nur aktive Mitglieder verurteilt
Der grösste Teil der Verurteilten lebt im Linthgebiet und war Mitglied der Whatsapp-Gruppe «Verkehrsmeldungen» mit 184 Mitgliedern. Aus einer zweiten Gruppe namens «Bitch please» mit 256 Mitgliedern wurden drei Personen aus dem Fürstentum Liechtenstein verurteilt. Bestraft wurde nur, wer Hinweise geschrieben hatte.
Laut Beatrice Giger, Sprecherin der St. Galler Staatsanwaltschaft, wurde die Polizei auf die Whatsapp-Gruppen aufmerksam, weil sie wegen anderer Delikte gegen Mitglieder ermittelt hatte. Whatsapp-Gruppen sind nicht zwingend privat, wie Giger sagt. Sofern sie nicht durch persönliche Beziehungen zusammenhänge, gelte eine Personengruppe als öffentlich. Die Justiz definierte das ab ungefähr 30 Personen. «Ob die Öffentlichkeit tatsächlich gegeben ist, wird aber letztlich immer aufgrund der Umstände des Einzelfalles beurteilt», sagt Giger.
2018 war es zu ähnlichen Verurteilungen im Kanton Thurgau gekommen. Ein Mann rekurrierte dort gegen seinen Strafbefehl. Das Bezirksgericht Arbon verurteilte ihn aber. Zur Busse von 500 Franken kamen Gerichtskosten von 1600 Franken.
Vorstoss, um Verbot abzuschaffen
Ob das Verbot nicht genügend bekannt ist oder einfach ignoriert wird, bleibt unklar. Zumindest ein Politiker will die Bestrafung von Radar-Warngruppen-Mitgliedern stoppen. Der Solothurner SVP-Nationalrat Christian Imark hat Ende 2017 einen Vorstoss dazu eingereicht.
Imark fordert darin, dass Mitteilungen in geschlossenen sozialen Gruppen nicht mehr strafbar sein sollen. Der Bundesrat lehnt die Motion ab, das Parlament hat sie noch nicht behandelt. Gebüsst werden übrigens nicht nur Personen, die Nachrichten über aktuelle Kontrollen verbreiten, sondern auch solche, die elektronische Warngeräte besitzen.
Unter den Strafbefehlen, die im Februar rechtskräftig wurden, ist auch ein Fall, in dem ein Mann per Post ein illegales Radarwarngerät bestellt hatte und von den Zollbehörden erwischt wurde. Laut Florian Schneider, Sprecher der St. Galler Kantonspolizei, wird nur eine Handvoll Nutzer derartiger Geräte im Verkehr gebüsst – die meisten fliegen bereits am Zoll auf.
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und was isch mit eurem…
und was isch mit eurem bitrag vom phillip wiss am 18.3 2019 . mit foti wo an radarkaschta druf gse isch, wo ietzt no dött schtot. werden iehr au büesst. ahhhhhh.... Pressefreiheit