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Winterthurer IS-Reisende zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt

Das Jugendgericht Winterthur hat am Mittwoch zwei Geschwister wegen ihres Einsatzes für den IS schuldig gesprochen. Es verhängte bedingte Freiheitsstrafen von zehn beziehungsweise elf Monaten.

Agentur
sda
27.02.19 - 10:19 Uhr
Blaulicht
Einsatz für den IS: Die Winterthurer Geschwister werden dafür mit bedingten Freiheitsstrafen bestraft. Im Bild das Bezirksgericht, wo das Jugendgericht am Mittwoch sein Urteil eröffnete.  (Archiv)
Einsatz für den IS: Die Winterthurer Geschwister werden dafür mit bedingten Freiheitsstrafen bestraft. Im Bild das Bezirksgericht, wo das Jugendgericht am Mittwoch sein Urteil eröffnete. (Archiv)
KEYSTONE/WALTER BIERI

Die beiden waren Ende 2014 im Alter von 15 und 16 Jahren zum IS nach Syrien gereist. Die junge Frau hat von den zehn Monaten ihrer Strafe neun Monate bereits abgesessen. Ihrem ein Jahr älteren Bruder rechnete das Gericht zehn der elf Monate an.

Während der einjährigen Probezeit müssen die beiden regelmässig Kontakt mit der Gewaltschutzabteilung der Polizei halten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auch wenn die Strafen mild scheinen: Das Gericht ging fast an die obere Grenze des Strafrahmens, den das Jugendstrafrecht für solche Taten vorsieht. Das Maximum wäre ein Jahr gewesen. Nur wenn den Geschwistern Kampfhandlungen oder gar Tötungen hätten nachgewiesen werden können, wäre die Maximalstrafe bei vier Jahren gelegen.

«Teilten das Gedankengut»

Für das Jugendgericht sei es erwiesen, dass die beiden den IS unterstützten, sagte der vorsitzende Richter. Sie seien freiwillig, vorsätzlich und im Wissen um die Greueltaten heimlich nach Syrien gereist und hätten dort rund ein Jahr lang im IS-Gebiet unter dem IS-Regime gelebt. «Sie teilten das Gedankengut und hiessen es gut.»

Vom IS sei ihnen Wohnraum zugewiesen worden und er habe sie auch finanziell unterstützt. Die beiden hätte einen «Nom de Guerre», also einen Übernamen, erhalten und ihnen habe das Leben dort gefallen - zumindest am Anfang. Für all das gebe es Beweise.

Es gebe keine Gründe zur Minderung des Verschuldens, sagte der Richter. Zwar seien sie von ihrem Kollegenkreis in Winterthur bei ihrer Radikalisierung und ihren konspirativen Reiseplänen unterstützt worden - aber sie hätten sich diesen Kreis selbst ausgesucht. Sie hätten auch keine schwierige Jugend gehabt, sondern «hätten ganz genau gewusst, wie man sich verhält».

Während ihres Aufenthalts im IS-Gebiet lernten die beiden Arabisch und studierten den Koran. Sie hatten intensiven Kontakt mit IS-Sympathisanten und versuchten, Familie und Freunde zum Nachkommen zu überreden. Der Bruder erfüllte unter anderem logistische Aufgaben im Grenzgebiet. Ein Foto zeigt ihn mit einem Waffenholster. Die Schwester «kümmerte sich um Haus und Herd» und hütete kleine Kinder.

Erklärungen verweigert

Die Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht hatte im Dezember stattgefunden. Die Medien waren nur zu einem Teil der Verhandlung und der Urteilseröffnung zugelassen.

Vor Gericht und im gesamten Verfahren hatten die beiden Jugendlichen fast jegliche Aussage verweigert. Gewiss sei es ihr Recht, zu schweigen, sagte der Richter. Da sie aber auch dort geschwiegen hätten, wo es um Erklärungen gegangen sei, könne man dieses Verhalten auch «durchaus negativ werten».

Während die Geschwister in Syrien lebten, setzten ihre Eltern in Winterthur alle Hebel in Bewegung, um ihre Rückreise zu erwirken. Die Mutter reiste ihnen nach und lebte einige Zeit bei ihnen, bis ihnen im Dezember 2015 gemeinsam die Rückreise glückte. Noch am Flughafen Zürich wurden die beiden Jugendlichen festgenommen.

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