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Schadenersatz für Hinterbliebene nach tödlicher Kuh-Attacke

Im Zivilprozess nach einer tödlichen Kuh-Attacke auf eine deutsche Touristin in Österreich muss der beklagte Landwirt den Hinterbliebenen Schadenersatz zahlen. Das Landgericht Innsbruck sprach dem Ehemann und dem Sohn des Opfers insgesamt rund 180'000 Euro zu.

Agentur
sda
22.02.19 - 13:16 Uhr
Blaulicht
Ein Bauer muss den Hinterbliebenen einer Deutschen Schadenersatz zahlen - die Hundehalterin war von einer Kuherde, die offenbar die Kälber vor dem Hund schützen wollten, zu Tode getrampelt worden. (Symbolbild)
Ein Bauer muss den Hinterbliebenen einer Deutschen Schadenersatz zahlen - die Hundehalterin war von einer Kuherde, die offenbar die Kälber vor dem Hund schützen wollten, zu Tode getrampelt worden. (Symbolbild)
KEYSTONE/APA/APA/BARBARA GINDL

Zusätzlich müsse der Bauer dem Mann eine monatliche Rente von 1200 Euro und dem Sohn von 350 Euro zahlen, teilte das Gericht am Freitag mit. Nach Auffassung des Gerichts hatte der Bauer nur unzureichend vor den Gefahren einer Kuhherde, in der Kälber aufwachsen, gewarnt. Die aufgestellten Warnschilder hätten nicht ausgereicht.

«An einem neuralgischen Punkt wie dem Unfallort sind Abzäunungen zum Schutz des höchsten Gutes, des menschlichen Lebens, notwendig und aufgrund des geringen Aufwandes auch zumutbar», argumentierte das Gericht.

Die 45-jährige Hundehalterin aus Rheinland-Pfalz war im Sommer 2014 im Tiroler Stubaital von der Kuhherde zu Tode getrampelt worden. Die Kühe wollten offenbar die Kälber vor dem Hund schützen.

Die Frau hatte laut Gericht die Hundeleine mit einem Karabiner um die Hüfte fixiert. Sie hätte wissen müssen, dass Mutterkühe aggressiv auf Hunde reagieren können. Es sei sorglos gewesen, den Hund so zu fixieren, dass er nicht sofort losgelassen werden könne.

«Die Wahrscheinlichkeit eines unmittelbaren Angriffes war aufgrund des sonstigen Verhaltens der Verunfallten aber sehr gering», so das Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Landwirt 2014 eingestellt.

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