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Krähennester entfernt: Mann von Berner Gericht verurteilt

Ein 59-jähriger Berner ist am Dienstag vom erstinstanzlichen Gericht verurteilt worden, weil er im März 2018 Saatkrähennester von einem Baum holte, um die Vögel zu vergrämen. Der Mann akzeptiert den Schuldspruch nicht.

Agentur
sda
19.02.19 - 13:20 Uhr
Blaulicht
Saatkrähen sind nicht unbedingt beliebte Nachbarn im Stadtgebiet. Nun beschäftigen sie in Bern sogar die Gerichte (Themenbild)
Saatkrähen sind nicht unbedingt beliebte Nachbarn im Stadtgebiet. Nun beschäftigen sie in Bern sogar die Gerichte (Themenbild)
Keystone/ADRIEN PERRITAZ

Er werde das Urteil auf jeden Fall ans bernische Obergericht weiterziehen, sagte er beim Verlassen des Gerichts der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. «Das ist hundert Prozent sicher.»

Einzelrichterin Andrea Gysi vom Regionalgericht Bern-Mittelland hatte zuvor den Mann schuldig gesprochen, während der Schonzeit und ohne Bewilligung vier bis fünf Nester von einem Baum im Berner Stadtteil Breitenrain-Lorraine geholt zu haben. Gysi verurteilte den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 100 Franken.

Damit bestätigte sie einen im Sommer 2018 ausgefällten Strafbefehl, den der Angeschuldigte jedoch anfocht. Aus diesem Grund landete der Fall denn auch vor dem Regionalgericht in Bern.

Der Mann engagierte im März 2018 eine Firma mit einer Hebebühne, um vor der Liegenschaft seines Sohnes Krähennester aus einem hohen Baum zu entfernen. Damit sollten die Krähen vergrämt werden.

Er habe an jenem Märztag weder Krähen im Baum noch Eier in den Nestern vorgefunden, betonte der Mann vor Gericht. Ausserdem habe er nur Nester aus dem Vorjahr vom Baum geholt. Frische Nester, die noch im Bau waren, habe er im Geäst belassen.

Von einer Störung des Brutgeschäfts kann aus Sicht des Angeschuldigten keine Rede sein, weil Krähen keine Eier in unfertige Nester legten. Unbestritten ist, dass die Aktion im März während der Schonzeit für Saatkrähen stattfand. Doch: Die Schonzeit gelte eben nur für die Jagd, nicht aber für das Vergrämen, verteidigte sich der Angeschuldigte und forderte einen Freispruch.

Dies sah die Richterin jedoch anders: Der Sinn der Schonzeit bestehe darin, den Vögeln das ungestörte Brüten zu ermöglichen. Demnach seien auch Vergrämungsmassnahmen verboten.

Ausserdem hätte der Mann die Wildhut oder die zuständige städtische Stelle vorgängig über die Aktion informieren müssen, denn der Baum nahe der Grundstückgrenze stehe auf öffentlichem Boden. Die einschlägige Bestimmung zitierte die Richterin aus einem Merkblatt zu Saatkrähen der Stadt Bern, das dem Angeschuldigten bekannt ist, da er selber auch daraus zitiert hatte, allerdings eine andere Stelle.

In ihrer Urteilsbegründung verwies die Richterin auch auf den Umstand, dass am Tag nach der Aktion unter dem Baum Eierschalen lagen. Das bedeute, dass es Eier gegeben haben müsse und die Krähen, auch wenn sie an jenem Tag nicht sichtbar waren, am Brüten gewesen seien.

Nicht die angenehmsten Nachbarn

Über die Hälfte der Saatkrähen in der Schweiz brüten in Städten. Die Krähenkolonien befinden sich häufig in Alleen oder Parkanlagen mit hohen Bäumen. Zum Fressen fliegen die Krähen in Landwirtschaftsgebiete.

Nicht überall sind die geselligen Vögel gern gesehene Gäste, denn sie verursachen Lärm und Dreck, namentlich Kot ist ein Problem. Die schlauen Vögel lassen sich nur schwer vertreiben. Seit 2010 ist die Saatkrähe nicht mehr auf der Liste der bedrohten Brutvögel der Schweiz.

Während die intelligenten Vögel für manche ein wahres Wunder der Natur sind, so stören sich andere am lauten Gekrächze der geselligen Tiere oder am Kot auf dem Auto oder der Parkbank.

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