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Strafen für Täter des Millionenraubs in Bussigny bestätigt

Im Zusammenhang mit dem Millionenraub in Bussigny VD hat das Waadtländer Kantonsgericht die Urteile der ersten Instanz bestätigt. Jedoch wird dem Drahtzieher der Tat wegen rechtswidriger Haftbedingungen eine verkürzte Haftdauer gewährt.

Agentur
sda
28.01.19 - 18:29 Uhr
Blaulicht
Die Schwester des Haupttäters des Millionenraubs von Bussigny VD will das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen.
Die Schwester des Haupttäters des Millionenraubs von Bussigny VD will das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen.
Keystone/LAURENT GILLIERON

Die Komplizin und Schwester des Haupttäters will dagegen ans Bundesgericht gelangen. Beide hatten gegen die Urteile des Strafgerichts Lausanne vom vergangenen September Rekurs eingereicht.

Anwältin Coralie Devaud äusserte sich am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA zufrieden über die Berufungsverhandlung, die am Donnerstag stattgefunden hatte. Das Kantonsgericht hiess ihre Beschwerden teilweise gut.

Die Strafe von sieben Jahren Gefängnis für ihren Mandanten bestätigten die Richter zwar. Sie reduzierten aber die Haftdauer um 196 Tage. Grund sind die rechtswidrigen Haftbedingungen, insbesondere die flächenmässig zu kleine Zelle der Anstalt Bois-Mermet, in welcher der Täter einsass.

Die Richter blieben auch bei der vierjährigen Gefängnisstrafe für die Schwester des Drahtziehers. Ihre Anwälte hatten dafür plädiert, dass die Frau aus dem Gefängnis entlassen wird. Sie wollen das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen.

Fette Beute

Zur Tat kam es am 30. Dezember 2015 gegen 19.30 Uhr in den Räumlichkeiten einer Sicherheitsfirma in Bussigny bei Lausanne. Dort waren zwei Angestellte damit beschäftigt, Geld in einen Transporter zu verladen, als sie von zwei maskierten und bewaffneten Männern bedroht wurden. Die beiden wurden gefesselt. Die Täter konnten vorerst unerkannt entkommen.

Im Geldtransporter befanden sich 2,1 Millionen Franken Bargeld, die Einkünfte aus dem Weihnachtsgeschäft eines Nahrungsmittelgeschäfts.

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